Vor 80 Jahren: Rassegesetzen & für Juden das Grauen im Willkürstaat

Sofort nach der „Machtergreifung“ von Adolf Hitlers NSDAP am 30. Januar 1933 spürten die Juden die ersten Folgen des drohenden Grauens: Die NSDAP und ihre Unterorganisationen wie SA, SS und Hitlerjugend gingen mit teils ungeplanten, teils organisierten Gewalttaten gegen Juden vor.

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Die staatliche „Judenpolitik“ des Willkürregimes folgte kurz darauf mit Gesetzen und Verordnungen: Am 1. April 1933 propagierten die Nazis den Boykott jüdischer Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte. Einige Richter waren bereits am 31. März 1933 in Köln von SALeuten mit Gewalt aus ihren Büros gezerrt worden.

Mit dem Gesetz, das zynisch den Titel „zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ trug, wurden am 7. April 1933 Beamte „nicht arischer Abstammung“ aus dem Staatsdienst entfernt. Frontkämpfer aus dem Ersten Weltkrieg, wie auch der Erste Staatsanwalt Georg Krämer, wurden zunächst noch geschont.

Dies war 1935 mit den Nürnberger Rassegesetzen vorbei. Da mussten alle missliebigen Mitarbeiter gehen. Am 12. April 1933 bereits wurden im Konzentrationslager Dachau Juden getötet. Bis Kriegsende ermordeten die Nazis nahezu sechs Millionen Menschen. Aus Deutschland konnten etwa 500 000 Juden noch emigrieren.