Berlin

Verbraucherschutz: Bundesrat berät über Anti-Abzocke-Gesetz

Heute beschäftigt sich der Bundesrat in Berlin in dritter Lesung mit dem Entwurf eines neuen Anti-Abzocke-Gesetzes. Es richtet sich gegen belästigende Werbeanrufe, bei denen Verbrauchern Gewinnspielverträge aufgedrängt werden, unberechtigte und überzogene Anwaltsgebühren für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen sowie unberechtigte und überhöhte Inkassoforderungen.

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Allerdings kam der Regierungsvorschlag erst nach monatelangem internen Zwist zustande und bleibt nach Ansicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) hinter dem zurück, was nötig wäre, um Bürger effektiv vor unseriöser Geschäftemacherei zu schützen. Die Verbraucherschützer fordern vom Bundestag, über den Entwurf hinauszugehen und wesentliche Verbesserungen für Verbraucher im Gesetz zu verankern.

Hierzu gehören aus ihrer Sicht

  • ein umfassender Schutz vor Telefonwerbung, der Verbraucher auch über den Gewinnspielsektor hinaus gegen alle Arten von untergeschobenen Verträgen absichert.
  • eine rechtssichere Regelung, um die Anwaltsgebühren für urheberrechtliche Abmahnungen zu deckeln – und zwar ohne die Möglichkeit, diese Regelung durch Ausnahmen auszuhebeln.
  • eine Pflicht für Inkassounternehmen, Verbrauchern alle Informationen zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Forderungen überprüfen zu können.

Im Bereich der urheberrechtlichen Massenabmahnungen verschlechtert der Gesetzentwurf sogar die derzeitige Rechtslage: Mit der Festlegung des Gebührenstreitwerts auf 1000 Euro lägen allein die Anwaltsgebühren künftig bei etwa 155 Euro gegenüber den jetzt im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen 100 Euro. Der Entwurf sieht zudem eine Ausnahme vor: Wenn der Streitwert von 1000 Euro „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist, soll er nicht gelten – der den Verbraucher schützende Gebührendeckel würde damit ausgehebelt.

„Der Kompromiss der Regierung geht an dieser Stelle klar zulasten der Verbraucher“, kritisiert VZBV-Vorstand Gerd Billen und fordert: „Die Ausnahmeregelung muss gestrichen werden. Wir brauchen eine klare und rechtssichere Regelung zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs.“ nim Trickbetrüger mahnen per E-Mail an, Fantasierechnungen zu begleichen. Um die geforderte Summe geht es ihnen aber meist nicht – sie fischen nach sensiblen Daten, um beispielsweise an Bankverbindungen zu gelangen.

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