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Mainz
Das Landgericht Mainz hat den früheren rheinland-pfälzischen CDU-Chef Böhr wegen Untreue zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Urteil fiel am Dienstagmittag.
In dem Verfahren ging es um Vorgänge im Landtagswahlkampf 2005/2006. Die Anklage war zum Schluss gekommen, dass damals für die Beratung der CDU-Landespartei verbotenerweise 386 ...
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