Mainz

Steuerbetrug mit Nobelkarossen: 05-Chef Strutz kann nicht helfen

Mainz-Präsident
Harald Strutz Foto: DPA

Es war ein kurzer Auftritt für Harald Strutz im Saal 201 des Mainzer Landgerichts. Ein vom FDP-Stadtrat und Präsidenten des FSV Mainz 05 geleaster BMW 730 geriet anscheinend in die Hände von Betrügern.

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Mainz – Es war ein kurzer Auftritt für Harald Strutz im Saal 201 des Mainzer Landgerichts. Ein vom FDP-Stadtrat und Präsidenten des FSV Mainz 05 geleaster BMW 730 geriet anscheinend in die Hände von Betrügern (die MRZ berichtete).

Ja, er sei Besitzer des Wagens gewesen, bestätigte der 05-Chef. Weil er das Fahrzeug wechseln wollte, habe er ein Autohaus gebeten, einen Kunden zu finden. Der Leasingvertrag von Strutz war zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgelaufen: „Das hat einige Zeit gedauert.“

Im März 2008 war es schließlich soweit. Er habe Wagen und Schlüssel abgegeben und zudem noch drei oder vier Leasingraten beglichen. Damit war für Strutz die Sache erledigt, bis er von der Polizei zu dem Thema vernommen wurde. Den Angeklagten habe er nie gesehen. Lediglich ein ihm bekannter Mann, der bereits als Zeuge ausgesagt hatte und der ebenfalls als möglicher Täter infrage kommt, ist laut Strutz anwesend gewesen.

Da war ein Steuerfahnder mitteilsamer: Rund 1,2 Millionen Euro Steuerschulden soll der Angeklagte insgesamt haben. Wie die krummen Geschäfte liefen, erläuterte er an der verschlungenen Geschichte eines Audi S 8. Den kaufte die Firma des Angeklagten als Unfallwagen für 35 000 Euro. Innerhalb von 24 Stunden wurde das Auto dann zweimal verkauft. Die Firma des Zeugen, der mit Strutz über den BMW verhandelt hatte, nahm es für 100 000 Euro und ein Autohaus für 84 000 Euro. Der Steuerfahnder geht davon aus, dass der erste Verkauf ein Scheingeschäft war. Der Käufer habe die Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht – Steuerbetrug.

Von dem Autohaus wurde der Audi an eine Leasingfirma weiterverkauft, diese vermietete das Fahrzeug wieder an das Unternehmen des Angeklagten. Für die Betrüger habe es einen satten Gewinn von 49 000 Euro – abzüglich Reparaturkosten – beim Verkauf des Fahrzeugs gegeben, und zudem seien da noch die Steuerzahlungen vom Finanzamt, so der Fahnder. Er gehe davon aus, dass Angeklagter und Zeuge gemeinsame Sache gemacht haben. Als Motiv vermutet er finanzielle Nöte des Angeklagten, der auch vor dem Mainzer Amtsgericht wegen Steuervergehen angeklagt ist.

Die beiden Verfahren vor dem Land- und dem Amtsgericht sind für den Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz ein „unguter Zustand“, denn Steuerstrafverfahren und Betrugsverfahren bezögen sich auf die gleichen Fahrzeuge. Möglicherweise werden die beiden parallele Verfahren zusammengelegt, möglicherweise vor der Strafkammer in Koblenz, da das Verfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft das führende ist. Das muss nun die Staatsanwaltschaft klären. be