Frankfurt

Showdown in Leipzig – Richter entscheiden über Frankfurter Landebahn

Die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen.
Die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen. Foto: DPA

Selten hat ein Verkehrsprojekt eine Region so aufgebracht wie die neue Landebahn des Frankfurter Flughafens das Rhein-Main-Gebiet. Hier sind Fragen und Antworten zu diesem umstrittenen Projekt.

Lesezeit: 3 Minuten
Anzeige

Frankfurt – Selten hat ein Verkehrsprojekt eine Region so aufgebracht wie die neue Landebahn des Frankfurter Flughafens das Rhein-Main-Gebiet.

Das vorerst letzte Wort haben die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig, wo die Planfeststellung des Landes am 13. März auf dem Prüfstand steht. Die Nachrichtenagentur dpa beantwortet wichtige Fragen rund um die Auseinandersetzung:

Wer sind Kläger und Beklagte?

Geklagt wird gegen das Land Hessen wegen dessen Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 zur neuen Landebahn Nordwest am Frankfurter Flughafen. In Leipzig wird über die zweite Stufe der Musterklagen entschieden, zu denen der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel im August 2009 ein erstes Urteil gefällt hat. Damals hatten die Richter aus mehr als 200 Klagen 13 als Musterverfahren ausgewählt. Von den Musterklägern sind in Leipzig noch acht übrig, nämlich die Kommunen Offenbach, Mörfelden-Walldorf, Neu-Isenburg, Raunheim und Rüsselsheim sowie das Klinikum Offenbach und zwei private Klägergruppen aus Frankfurt-Sachsenhausen und Kelsterbach. Die Lufthansa ist mit ihrer Frachttochter Lufthansa Cargo nicht zur Revision zugelassen worden und hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde.

Welche Rolle spielt die Betreibergesellschaft Fraport?

Sie ist als „Beigeladene“ eine Prozesspartei mit allen Rechten und folglich auch mit eigenen Anwälten in Leipzig vertreten. Wäre die Fraport ein Mensch, müsste man wohl von einer gespaltenen Persönlichkeit sprechen. Beantragt hat sie seinerzeit einen Betrieb auf der Grundlage des außergerichtlichen Mediationsergebnisses, also ohne Nachtflüge. Nun stellt sie sich aber als Beigeladene auf die Seite der Landesregierung, die zumindest juristisch für die von ihr genehmigten 17 Nachtflüge in der Mediationsnacht und 150 in der Gesamtnacht von 22.00 bis 06.00 streitet.

Was genau hat die Vorinstanz beschlossen?

Der VGH hat die Planfeststellung des Landes für die neue Landebahn Nordwest in weiten Teilen bestätigt. Dies gilt auch für die grundlegenden Bedarfsberechnungen mit 701.000 Flugbewegungen im Jahr bei über 80 Millionen Passagieren und mehr als vier Millionen Tonnen Fracht. Auch den Naturschutz sahen die Kasseler Richter nicht beeinträchtigt, lediglich beim Lärm haben sie eine andere Auffassung: Die von der Landesregierung zugelassenen Nachtflüge ließen sich nicht mit dem Schutz der Nachtruhe im Luftverkehrsgesetz und dem hessischen Landesentwicklungsplan vereinbaren. Für planmäßige Abflüge in der Nacht habe die Planfeststellungsbehörde „kaum einen Spielraum“. Der wird allgemein als „nahe Null“ interpretiert.

Kann Leipzig die gesamte Planfeststellung kippen?

Eindeutig ja. Mit den zugelassenen Revisionen beider Seiten steht die gesamte Planfeststellung auf dem Prüfstand und keineswegs nur die vom VGH aufgehobenen Nachtflugregeln. Das Bundesgericht prüft, ob die Vorinstanz rechtliche Fehler begangen hat. Der Planfeststellungsbeschluss könnte bestätigt oder auch komplett oder in Teilen aufgehoben werden. Die Beteiligten hoffen auf möglichst detailreiche und klare Aussagen des Bundesgerichts.

Und was will die Landesregierung?

Eigentlich, so versichern zumindest zahlreiche Minister, gehe es der Landesregierung nur um die Rechtssicherheit, die nur mit einem Urteil aus Leipzig schnellstmöglich erreicht werden könne. Wenn nach dem Urteil null Nachtflüge möglich seien, werde man auch null Nachtflüge umsetzen, hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) schon mehrfach versprochen. Das hörte sich vor Einsetzen der heftigen Lärmproteste noch deutlich anders an, als beispielsweise Bouffiers Amtsvorgänger und Parteifreund Roland Koch seine Wiederwahl in ein Votum der Bevölkerung für die Nachtflüge umdeutete. Die von den Lärmgegnern geforderte Stilllegung der neuen Bahn lehnt die Landesregierung ab.

Wird nach der Entscheidung Klarheit herrschen?

Eher nicht. Schon der VGH hat erklärt, dass die neu zu fassenden Nachtflugregelungen in einer Planergänzung festgehalten werden müssten. Das kann Jahre dauern und dürfte in einer politisch aufgeheizten Stimmung stattfinden. Welche Übergangsregeln gelten, dürfte ebenfalls Gegenstand leidenschaftlicher Diskussionen werden. Zudem sind noch weitere Klagen beim VGH anhängig, die aber analog der Musterklagen entschieden werden dürften. Doch vor Überraschungen ist vor Gericht niemand sicher.

Wie lange gilt mindestens noch das vorläufige Nachtflugverbot?

Wenn der VGH nicht zwischenzeitlich seine Meinung ändert, mindestens bis zur Rechtskraft des Leipziger Urteils. Die tritt nach Auskunft des Bundesgerichts mit der mündlichen Verkündung der Entscheidung ein. Klar ist bislang, dass am 13. März die Sache zunächst nur verhandelt und danach ein Entscheidungstermin verkündet wird. Erfahrungsgemäß ist der Senat einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung so weit. dpa