RZ-INTERVIEW mit Malu Dreyer: „Das System funktioniert“

Nur noch drei Länder zahlen in den Länderfinanzausgleich ein. Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst. Muss das System reformiert werden? Die aus manchen Ländern geäußerte Kritik am Länderfinanzausgleich ist überzogen und wohl eher den bevorstehenden Wahlkämpfen unter anderem in Hessen und Bayern geschuldet.

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Das derzeitige System des Länderfinanzausgleiches funktioniert, es gibt weder eine dramatische Entwicklung noch eine Schieflage.

Geberländer beklagen, dass Rheinland-Pfalz mit ihrem Geld Wohltaten wie kostenlose Kitaplätze verteilt oder Millionen von Euro am Nürburgring verschwendet. Können Sie dies verstehen?

Ich kann verstehen, dass dies griffige Botschaften sind. Tatsache aber ist, dass der Finanzausgleich ein System zur Verteilung der gemeinsamen Steuereinnahmen im Bundesstaat ist, sonst nichts. Zum Vorwurf der Geldverschwendung nur so viel: Wir in Rheinland-Pfalz geben viel Geld für das Bildungssystem, gerade auch für die frühkindliche Bildung, aus.

Wir glauben, dass das unserem Land nicht zuletzt auch wirtschaftlich nutzt. In Hessen wird das Geld für andere Schwerpunkte ausgegeben. Übrigens gibt Hessen trotz Finanzausgleich immer noch mehr Geld pro Kopf aus als wir in Rheinland-Pfalz.

Welche Reformen des Finanzausgleichs hielten Sie für denkbar, angebracht und verkraftbar?

Wir haben auf Ebene der Regierungschefinnen und Regierungschefs bereits mit Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich, der 2001 von allen Ländern beschlossen wurde und bis 2019 gilt, begonnen. Eine grundlegende Reform des Systems ist verzichtbar, denn es funktioniert. Ich glaube auch nicht, dass eine Reform am Ende zu einem großartig anderen Verteilungsergebnis führen wird. Wir sehen natürlich, dass es im Bereich der Steuerverteilung zu nicht sachgerechten Verzerrungen kommt. So wird die Kapitalertragsteuer auf Dividenden nicht sachgerecht zerlegt.

Dies ist für uns mit Blick auf die Wirkung des Gesamtsystems tolerierbar. Wenn nun jedoch der Ausgleichsmechanismus geändert werden sollte, läge unser Reforminteresse in einer stärker sachgerechten Zuordnung des Steueraufkommens. Bei der Frage also, wie die Ausgangssituation für die Umverteilung zustande kommt.

Welche Folgen befürchten Sie, wenn die Geberländer mit einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich Erfolg hätten?

Ich werde heute nicht darüber spekulieren. Aber selbst wenn die Entscheidung gegen das geltende System ausfallen sollte, erarbeitet das Gericht ja nicht einen neuen Finanzausgleich. Allenfalls gibt es ein paar Leitlinien und beauftragt dann Bund und Länder, einen neuen Ausgleich zu verhandeln. Das können wir auch ohne Klage haben, weil das geltende System ohnehin 2019 ausläuft. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben ja auch, wie gesagt, die Verhandlungen bereits aufgenommen.

Das Interview führte Ursula Samary