Trier

Pony entlaufen – Tierhalter muss Polizeieinsatz bezahlen

Ein Tierhalter musste 208,94 Euro für sein entlaufenes Pony zahlen.
Ein Tierhalter musste 208,94 Euro für sein entlaufenes Pony zahlen. Foto: Michaela Cetto

Rückt die Polizei wegen entlaufener Ponys aus, muss der Tierhalter die Kosten für den Einsatz bezahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Trier. Weil ein herabfallender Ast einen Zaun zerstört hatte, waren Ponys ausgebüxt.

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Ein Autofahrer alarmierte die Beamten, als er die Tiere an der B51 entdeckte. Die Polizisten benachrichtigten den Halter und trieben die Ponys mit einem Streifenwagen zu dem Fahrzeug, das die Tiere wieder abholte. Dafür flatterte dem Halter eine Rechnung über 208,94 Euro ins Haus. Die muss er bezahlen, auch wenn er selbst nichts dafür könne, dass die Tiere entlaufen seien, entschied das Gericht. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.