Podzuns Erklärung vom 13. Januar 2011 im Wortlaut:

Podzuns Erklärung vom 13. Januar 2011 im Wortlaut:

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„Nachdem ich nun die Vorwürfe wenigstens im Überblick kenne, bin ich zuversichtlich, dass weder Untreue noch wirtschaftlicher Schaden für die IHK gegeben sind. Natürlich ist das Ergebnis laut Staatsanwaltschaft offen. Damit aber bei Ihren Lesern nicht der einseitige Eindruck mit Vorverurteilung entsteht, hier ein paar kurze Anmerkungen:

1. In meinem Dienstvertrag von 1993 ist ausdrücklich die private Nutzung des Dienst-PKW vereinbart.

2. Weinverkauf an die Weinschule: Die Weinschule benötigt für die Sommelierseminare auch ältere Weine und Raritäten, wie z.B. Eiswein, Trockenbeerenauslesen etc. Solche Weine sind extrem teuer oder gar nicht zu bekommen. Auf Wunsch der DWS habe ich zweimal aus meinem privaten Weinkeller solche Raritäten zu einem Spottpreis zur Verfügung gestellt; einen Teil der Flaschen habe ich sogar geschenkt. Die Weinschule hatte also einen Vorteil, nicht ich.

3. Beratungshonorare: Es handelt sich um die einmal im Jahr vom Vorsitzenden des GBZ festgelegte und genehmigte Erfolgsprämie, die auch ich bekommen habe. Damit die Buchhaltung einen Beleg dazu hatte, wurde ich um Erstellung einer Beratungsrechnung in Höhe der Prämie gebeten. Besser wäre wohl die Bezeichnung „Prämienrechnung“ gewesen. Auch hier liegt keine Bereicherung vor.

4. Die Investitionskostenzuschüsse für das GBZ sind von der Vollversammlung im Wirtschaftsplan beschlossen, weil im GBZ alle öffentlich-rechtlichen Prüfungen im Gastgewerbe stattfinden, z.B. Köche, Restaurantfachleute, Hotelfachleute etc. Ein Verwendungsnachweis im Einzelnen ist nicht notwendig und auch nicht meine Angelegenheit.

5. Es sind keine Reisekosten der Ehefrau bei der IHK abgerechnet worden. Die Handhabung bei den Vorbereitungsreisen in das Gastland von Wein im Schloss, bei denen meine Ehefrau ausdrücklich eingeladen war, werden wir mit der Staatsanwaltschaft erörtern.

6. Bei der Vergabe von großen Bauverträgen lagen in der Regel Vergleichsangebote vor. Ausnahmen sind begründet und dokumentiert.

7. An meiner Geburtstagsfeier haben zahlreiche Geschäftskunden des GBZ und der IHK sowie Vollversammlungsmitglieder teilgenommen. Die gereichten Weine kamen aus meinem privaten Keller. Die Rechnung des GBZ habe ich bezahlt.

Mit freundlichen Grüssen,

Hans-Jürgen Podzun“