Hof

Plagiatsaffäre: Verfahren gegen Guttenberg ist eingestellt

Guttenberg
Ex-Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU). Foto: Halifax International Security Forum

Karl-Theodor zu Guttenberg zahlt 20.000 Euro – und das Verfahren gegen ihn wegen der Plagiatsaffäre wird eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mit.

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige

Hof – Karl Theodor zu Guttenberg zahlt 20.000 Euro – und das Verfahren gegen ihn wegen der Plagiatsaffäre wird eingestellt. Das teilte die Staatsanwaltschaft Hof am Mittwoch mit.

199 Strafanzeigen waren eingegangen, der Fall hatte Menschen zur Gründung eines Plagiatswikis mobilisiert – und jetzt ist er abgeschlossen. Es wird keine Hauptverhandlung gegen Karl-Theodor zu Guttenberg geben. Vorgeworfen worden war zu Guttenberg die „unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch die Übernahme fremder Textpassagen“ in seiner Doktorarbeit.

Das Amtsgericht hat der Einstellung zugestimmt. Der Politiker zahlt 20.000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe. Zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung kommt es deshalb nicht, Guttenberg habe auch bereits gezahlt.„Damit ist das Verfahren mit einem guten Ergebnis rechtskräftig erledigt“, ließ zu Guttenberg über seinen Anwalt Alexander Graf von Kalckreuth erklären. „Mit dieser Einstellung ist kein strafrechtlicher Schuldvorwurf verbunden, ein langwieriges Verfahren wird endgültig abgeschlossen und der von unserem Mandanten gezahlte Betrag kommt der Deutschen Kinderkrebshilfe, mithin einem sehr guten Zweck zu Gute.“

Die Einstellung sei auch möglich, weil der entstandene wirtschaftliche Schaden für die Kopierten „marginal“ gewesen sei und der „nicht vorbestrafte Beschuldigte“ nicht wirtschaftlich von der Doktorarbeit profitiert habe, so die Staatsanalwatschaft. Sie sprach davon, dass in „aufwändiger Recherchearbeit durch Polizei und Staatsanwaltschaft“ die gesamte Doktorarbeit des früheren Verteidigungsministers untersucht wurde. Dabei seien 23 Textpassagen als strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstöße herausgearbeitet worden. Auch eine Untreue oder ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland habe nicht vorgelegen – Guttenberg hatte auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zurückgegriffen.

In einer ersten Reaktion hieß es vom GuttenPlag Wiki: „Die Arbeit im Wiki bezieht sich allein auf die wissenschaftliche, nicht auf die strafrechtliche Relevanz der Plagiate.“ Die Macher hatten immer betont, dass sie keine politischen Motive hatten und Guttenbergs Rücktritt nicht Ziel gewesen sei. Es sei ihnen um Aufklärung über das Zustandekommen der Plagiate gegangen.

Das Ende des juristischen Verfahrens könnte auch das Interesse an einer Tagung am kommenden Wochenende befeuern. Bei der Veranstaltung „Plagiate, Wissenschaftsethik und Geistiges Eigentum“ der Deutschen Forschungs-Gemeinschaft soll auch der Erlanger Strafrechts-Professor Hans Kudlich über „Die strafrechtliche Beurteilung des Plagiats“ sprechen.