Nur Telekom muss Leitungen überlassen

Laut Bundesnetzagentur, der Regulierungsbehörde für Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Schienennetze sowie für den Postmarkt, ist ausschließlich die Telekom AG als Marktführer verpflichtet, ihre Netze auch anderen Telekommunikationsanbietern von Telefon- und Internetdiensten zur Verfügung zu stellen.

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Laut Bundesnetzagentur, der Regulierungsbehörde für Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Schienennetze sowie für den Postmarkt, ist ausschließlich die Telekom AG als Marktführer verpflichtet, ihre Netze auch anderen Telekommunikationsanbietern von Telefon- und Internetdiensten zur Verfügung zu stellen.

Private Anbieter sind es nicht. Im Prinzip wird ein Neubaugebiet wie die Gonsbachterrassen von der Agentur wie ein einzelner Privatkunde gesehen. Die Stadtwerke, beziehungsweise die Gonsbachterrassen GmbH ist der Vertragspartner von Versatel, nicht der einzelne Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Letztere müssten sich damit abfinden.