Mitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz im Wortlaut – 12.01.2011

Staatsanwaltschaft Koblenz, 12.01.2011 Ermittlungskomplex Industrie- und Handelskammer Koblenz Erstmitteilung

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Staatsanwaltschaft Koblenz, 12.01.2011

„Ermittlungskomplex Industrie- und Handelskammer Koblenz

Erstmitteilung

Im Hinblick auf die bereits vorliegenden Pressemeldungen zu dem oben genannten Sachverhalt und eine Vielzahl von Medienanfragen sehe ich mich zu folgender Mitteilung veranlasst:

Auf Grund einer Strafanzeige des Präsidiums der Industrie- und Handelskammer Koblenz vom 14.12.2010 führt die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren gegen den 61-jährigen ehemaligen Hauptgeschäftsführer sowie dessen 60-jährigen Stellvertreter wegen des Verdachts der Untreue.

Gegenstand der Strafanzeige, die sich auf ein von dem Präsidium der IHK Koblenz in Auftrag gegebenes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft stützt, sind folgende Sachverhalte:

1) Bei externen Auftragsvergaben wurde von dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer entgegen interner Richtlinien auf die Einholung von Vergleichsangeboten verzichtet.

2) Der Bericht der Wirtschaftsprüfer stellt weiterhin fest, dass der Hauptgeschäftsführer seinen Dienstwagen sowie bei der Industrie- und Handelskammer angestellte Fahrer entgegen der vertraglich festgelegten Regelungen bzw. ohne eine entsprechende Berechtigung pflichtwidrig für private Fahrten und Dienstleistungen eingesetzt hat.

3) Aus dem Gutachten ergibt sich des Weiteren, dass der ehemalige Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz gegenüber dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz e.V., dessen stellvertretender Vorsitzender er gleichzeitig ist, Beratungsleistungen abgerechnet hat, obwohl ein Beratungsvertrag zwischen dem Beschuldigten und dem Gastronomischen Bildungszentrum Koblenz e.V. (nachfolgend: GBZ) nicht bestanden hat.

4) Darüber hinaus stellten die Wirtschaftsprüfer fest, dass der 61-jährige Beschuldigte in seinem Eigentum stehenden Wein an die Deutsche Weinschule, eine Einrichtung des GBZ, verkauft hat. Zu der Angemessenheit der vom GBZ hierfür gezahlten Preise konnte bisher keine Aussage getroffen werden.

5) Zudem ist dem Bericht der Wirtschaftsprüfer zu entnehmen, dass das GBZ Reisekosten, welche für die Begleitung des ehemaligen Hauptgeschäftsführers durch seine Ehefrau unter anderem auf Fernreisen insbesondere für die Deutsche Weinschule entstanden sind, getragen hat. Nach Bekanntwerden des durch das Präsidium erteilten Untersuchungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde ein Teil der vom GBZ verauslagten Reisekosten von Seiten des Beschuldigten und seiner Ehefrau an das GBZ zurück erstattet.

6) Für eine im Februar 2009 in den Räumen des GBZ ausgerichtete Geburtstagsfeier wurden die hierfür verauslagten Kosten in Höhe von 1.500,- EUR dem ehemaligen Hauptgeschäftsführer von Seiten des Vereins umgehend in Rechnung gestellt. Diese Rechnung wurde ausweislich des Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erst nach Bekanntwerden der beauftragten Sonderuntersuchung beglichen. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der IHK, welcher gleichzeitig die Geschäfte des GBZ führt, hat ausweislich der Feststellungen der Wirtschaftsprüfer die Begleichung dieser Rechnung in der Zwischenzeit nicht ernsthaft eingefordert.

7) Wie sich aus dem Bericht der Wirtschaftsprüfer weiterhin ergibt, gewährte die IHK Koblenz dem GBZ jährlich Investitionszuschüsse zur Finanzierung notwendiger Investitionen. Für die Art der Verwendung dieser Zuschüsse seien von der IHK Koblenz erst in jüngster Zeit Nachweise gefordert worden, so dass die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse durch den ehemaligen Hauptgeschäftsführer nicht überprüft worden sein dürfte.

Die Angaben in der Strafanzeige, die offensichtlich nicht nur zu den Strafverfolgungsbehörden, sondern auch an die Medien gelangt ist, werden jetzt überprüft. Das Ergebnis ist noch völlig offen.

Über die abschließende Verfügung der Staatsanwaltschaft Koblenz werde ich zu gegebener Zeit durch eine Folgemitteilung über den Newsmailer der Justiz und die Website www.justiz.rlp.de informieren.

Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Horst Hund“