Prozesse
Mithäftling von Christian B. spricht über Fall Maddie
Braunschweig (dpa) – Im Vergewaltigungs- und Missbrauchsprozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen hat ein früherer Mithäftling über Zellengespräche mit dem Angeklagten berichtet. Christian B. habe ihn im Gefängnis unter anderem gefragt, ob er ein Haus anzünden könnte, sagte der 50-Jährige dem Landgericht Braunschweig.
Der Zeuge hatte zunächst große Schwierigkeiten, sich zu erinnern und berichtete häufig nur auf Nachfragen mit bestimmten Stichworten über Details. Nach einer Mittagspause sprach er plötzlich über Aspekte, die offensichtlich zum Maddie-Komplex gehören.
Zeuge: Angeklagter habe ein Kind mitgenommen
Im Gefängnis habe Christian B. ihm von einem Einbruch an einem Ort in Portugal erzählt, an dem reiche Menschen wohnten. B. habe berichtet, dass er durch ein Fenster eingestiegen sei. Er habe aber kein Geld gefunden, sondern ein Kind mitgenommen, sagte der Zeuge.
Später habe B. ihn gefragt, ob Hunde Knochen aufspüren könnten, sagte der Rumäne, dessen Aussagen vor Gericht von einem Dolmetscher übersetzt wurden und die an vielen Stellen Fragen aufwarfen. Er könne auch nur wiedergeben, was B. ihm erzählt habe, ob die Sachen stimmten, darüber wolle er nicht urteilen, sagte der Zeuge.
Die beiden hätten sich unter anderem über gefälschte Pässe unterhalten. B. habe auch von ihm wissen wollen, ob ein Haar jemanden überführen könne. Außerdem soll der 47-jährige Deutsche ihm von mehreren Vergewaltigungen in Deutschland und Portugal erzählt haben.
Angeklagter auch im Fall der verschwundenen «Maddie» unter Verdacht
Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter werden drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern vorgeworfen, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll.
Große Aufmerksamkeit erweckt der Prozess aber eher, weil der Angeklagte zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine «Maddie» McCann unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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