Misslungene Bohrung: Rechtsstreit geht weiter

Die misslungene Bohrung im Bereich der B 422 bei Katzenloch vom Vorjahr beschäftigt weiter die Gerichte. Die ausführende Firma, die gegen den Wasserzweckverband klagt, hat sich gegen einen Vergleich ausgesprochen, den das Landgericht Bad Kreuznach vorgeschlagen hatte. Nun geht es in die nächste Instanz.

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Der Kläger will 3,5 Millionen Euro Schadensersatz, der Auftraggeber wäre bereit, 230.000 Euro für erbrachte Leistungen zu zahlen. Die Spezialfirma hatte entgegen der Warnungen der heimischen Ingenieure versucht, Gesteinsschichten zu durchbohren, was kläglich scheiterte. Bei dem Versuch war das mineralische Gleitmittel Bentonit in den Idarbach gelangt. Später wurde die Bundesstraßenquerung in offener Bauweise (die von der Aufsichtsbehörde zunächst verweigert wurde) problemlos ausgeführt. Noch heute liegen 240 Meter Rohre aus der gescheiterten Bohrung im Waldboden... sc