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Mayen: Würge-Angriff gegen Journalistin bestraft

Wegen einer Würge-Attacke auf eine Mitarbeiterin der Rhein-Zeitung hat das Amtsgericht Mayen eine Tierhändlerin aus der Region zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.

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Mayen. Wegen einer Würge-Attacke auf eine Mitarbeiterin der Rhein-Zeitung hat das Amtsgericht Mayen eine Tierhändlerin aus der Region zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt.

Richterin Christa Vohl sah es als erwiesen an, dass die Tierhändlerin gewaltsam in das Haus der Journalistin eingedrungen ist, sie an die Gurgel gepackt und ihr mit Konsequenzen gedroht hat, wenn diese erneut einen Artikel über Praktiken im Unternehmen der Tierhändlerin schreiben würde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tierhändlerin drückt Tür auf und brüllt: „Ich bin keine Tierquälerin“

Nach der Auffassung des Gerichtes hat sich der Angriff auf die Journalistin so zugetragen: Als es eines Morgens an der Haustüre der Frau läutet, öffnet sie arglos die Tür einen Spalt breit. Ohne um Einlass zu bitten, stürmt die Tierhändlerin ins Haus, drückt mit ihrer Körpermasse die Tür zurück. Sie brüllt: „Ich bin keine Tierquälerin.“ Und greift der Journalistin an den Hals, drückt ihr mit einer Hand die Gurgel.

„Ich war wie erstarrt“, sagt die Angegriffene, die zu diesem Zeitpunkt allein im Haus ist. Völlig in Rage droht ihr die Tierhändlerin: „Jetzt mach' ich dich fertig. Du schreibst keine Artikel mehr über mich.“ Freilich hat die Journalistin nicht den Eindruck gehabt, „dass sie mich umbringen will.“ Sie befreit sich und will das Aufnahmegerät am Telefon in Gang setzen, das scheinbar funktioniert. Mittlerweile – die Szene dauert zwischen zwei und vier Minuten – nähert sich der Ehemann der Angeklagten und beschimpft die Journalistin mit den Worten: „Sie sind eine Verbrecherin.“ Beide verlassen das Haus. Die Journalistin klagt hernach über Schluckbeschwerden, hat aber keine Würgemale. Und informiert gleich die Kriminalpolizei.

Richterin : Schilderung macht „glaubhaften Eindruck“

Auf Richterin Vohl hat die Schilderung einen „glaubhaften Eindruck“ gemacht. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung sei eine Strafe angezeigt. Der Rechtsanwalt der Journalistin plädierte ebenfalls für eine Geldstrafe. Es sei nicht beim Versuch einer Körperverletzung geblieben, sondern es liege „eine Vollendung“ vor, sagte Hanns Grones.

Für den Verteidiger der Anklagten sei deren Griff an den Hals „durch nichts verifizierbar“. Ebenso wenig sei klar, dass sich seine Mandantin gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschafft habe. Deswegen beantragte er Freispruch. Die Angeklagte selbst äußerte sich während des Prozesses nur zu Personalien. Sie hat jetzt eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen.

Von unserem Redakteur Thomas Brost