Georgensgmünd

Krudes Gedankengut: Wie gefährlich sind die „Reichsbürger“?

Trauerflor
Trauerflor an der Antenne eines Polizeifahrzeugs: Nach den Schüssen eines "Reichsbürgers" ist ein 32-jähriger Beamter seinen Verletzungen erlegen. Foto: Daniel Karmann

Ist der deutsche Verfassungsschutz auf dem rechten Auge blind? Diese Frage stellte sich, als vor fast genau fünf Jahren der „Nationalsozialistische Untergrund“ (NSU) aufflog und so ziemlich alle Behörden überraschte. Und sie stellt sich erneut, seit am Mittwoch ein „Reichsbürger“ bei einer Razzia auf Polizisten schoss. Ein Beamter erlag den Verletzungen.

Lesezeit: 3 Minuten
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Von Marco Krefting, Gregor Mayntz, Henning Rasche und Christian Schwerdtfeger

Ein „Reichsbürger“ schießt in Bayern auf Polizisten, ein Beamter stirbt. Nun kommt die Frage auf: Hat der Verfassungsschutz die Gefahr unterschätzt, die von den Menschen ausgeht, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen? Fotos: dpa

dpa

Ein „Reichsbürger“ schießt in Bayern auf Polizisten, ein Beamter stirbt. Nun kommt die Frage auf: Hat der Verfassungsschutz die Gefahr unterschätzt, die von den Menschen ausgeht, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen? Fotos: dpa

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Ein „Reichsbürger“ schießt in Bayern auf Polizisten, ein Beamter stirbt. Nun kommt die Frage auf: Hat der Verfassungsschutz die Gefahr unterschätzt, die von den Menschen ausgeht, die die Bundesrepublik Deutschland ablehnen? Fotos: dpa

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Trauerflor an der Antenne eines Polizeifahrzeugs: Nach den Schüssen eines „Reichsbürgers“ ist ein 32-jähriger Beamter seinen Verletzungen erlegen.

Daniel Karmann/ Daniel Karmann

Nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums ist es deutschlandweit der erste Tote nach Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers.

Bisher galten sie als penetrant, extrem lästig und als Verschwörungstheoretiker. Jene „Reichsbürger“, deren Zahl wächst und die die Bundesrepublik als Staat ablehnen, den Gerichten schwer zu schaffen machen und ihren eigenen kleinen Staat ausrufen oder sich allein dem Deutschen Reich zugehörig fühlen. Seit dem tödlichen Schuss dreht sich nun die öffentliche Wahrnehmung. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) strebt eine Neubewertung der Bewegung beim Bundesamt für Verfassungsschutz an.

Die Aggressivität steigt

Aus mehreren Bundesländern melden die Verfassungsschützer eine stark gestiegene Aggressivität und Gewaltbereitschaft dieser „Reichsbürger“ und sich häufende Aufrufe zu Mord und Totschlag. So gibt ein „Reichsbürger“ aus Köln auf seiner Internetseite für den Fall einer Verkehrskontrolle, bei der ein „sogenannter Polizist“ keinen Nachweis über hoheitliche Rechte erbringe, die Handlungsempfehlung: „Einfach abknallen, abstechen oder anders unschädlich machen!!!“

Mitglieder der Bewegung treten mittlerweile auch ganz unverhohlen in der Öffentlichkeit in Erscheinung. So hielten „Reichsbürger“ erst vor Kurzem in Köln am Bahnhofsvorplatz eine Mahnwache ab. An ihren Stand hatten sie ein Plakat mit der Aufschrift „Die BRD ist nicht unser Deutschland“ aufgehängt. Darüber hinaus fanden in den vergangenen Monaten auch immer wieder Kleinstkundgebungen statt unter dem Motto „Es reicht – Raus aus der Diktatur“.

Als fatal erweist sich die Neigung vieler „Reichsbürger“, sich Waffen zuzulegen. Auch bei dem tödlichen Schuss ging es um Waffen. Und zwar gleich um 31 Kurz- und Langwaffen, die die Polizei bei dem „Reichsbürger“ in Georgensgmünd einziehen wollte, weil sie ihn nicht mehr für zuverlässig hielten. Wie richtig sie damit lagen, zeigte sich, als der Mann durch die noch ungeöffnete Tür auf das Spezialeinsatzkommando schoss.

Allein in Bayern wurden im vergangenen Jahr mehr als 20 „Reichsbürger“ verurteilt. Sie weigern sich, Steuern und Bußgelder zu zahlen, treten aber immer häufiger auch mit Gewaltdelikten in Erscheinung. So verweigerte im August in Baden-Württemberg ein „Reichsbürger“ eine Verkehrskontrolle und schleifte einen Polizisten an seinem Wagen mit. In Sachsen-Anhalt lieferte sich ein anderer „Reichsbürger“ eine Schießerei mit der Polizei.

Krude Theorien übers Grundgesetz

Krude Theorien über die Legitimität des Grundgesetzes gibt es bereits seit seinem Inkrafttreten 1949. „Reichsbürger“ meinen, das Deutsche Reich sei nach 1871 nie untergegangen. Weder Nazis noch Alliierte hätten die Weimarer Reichsverfassung außer Kraft gesetzt. In der Tat entschied 1987 sogar das Bundesverfassungsgericht, dass sich die Bundesrepublik als „identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich“ betrachte. Die Karlsruher Richter meinten damit freilich, dass das Deutsche Reich als eine Art „Dach“ existent sei, aber eben nicht als Staat.

Nach der Staatstheorie benötigt ein Staat drei Dinge: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt. Dass ein wie auch immer geartetes Deutsches Reich Staatsgewalt hätte, ist schlicht falsch. Es gibt keine solchen Organe, die herrschaftliche Macht ausüben. Es gibt nur die Bundesrepublik. Die Konsequenz, dass die Bundesrepublik mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich zumindest teilweise identisch sein könnte, ist von keiner existenziellen Bedeutung. Es gilt das Grundgesetz.

Auch das Argument der „Reichsbürger“, es mangele dem Grundgesetz an einem Geltungsbereich, ist hanebüchen. Schon die Präambel, die rechtlich zum Grundgesetz gehört, besagt, wo es gilt: in den Ländern der Grenzen von 1949 – und nicht von 1937, wie die Bewegung glaubt. Und nach dem Völkerrecht benötigt ein Staat nicht einmal eine Verfassung.