Kreisverwaltung erteilt Ausnahmegenehmigungen

Nach Frankfurt, Offenbach, Marburg, Darmstadt und Wiesbaden wird Limburg die sechste Stadt in Hessen, die zur Umweltzone ausgewiesen wird – und es ist die erste kreisangehörige Stadt. Das führt auch dazu, dass die Ausnahmegenehmigungen, die auf Antrag erteilt werden, über den Landkreis als Straßenverkehrsbehörde ausgegeben werden.

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Die Ausnahmegenehmigungen erteilt der Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg, Amt für Öffentliche Ordnung, Westerwaldstraße 111, 65549 Limburg/Lahn, Telefon 06431/296.724, E-Mail stvb@limburg-weilburg.de