Info: Anscheinswaffen sind von gefährlichem Geschütz nicht zu unterscheiden

Auf den ersten Blick gleicht die Softairpistole einer Kriegswaffe: Diese Anscheinswaffe wurde in der Wohnung des Täters gefunden. 
Foto: Polizei
Auf den ersten Blick gleicht die Softairpistole einer Kriegswaffe: Diese Anscheinswaffe wurde in der Wohnung des Täters gefunden. Foto: Polizei

Bei der in Ochtendung eingesetzten „Kalaschnikow“ handelt es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe.

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Bei der in Ochtendung eingesetzten „Kalaschnikow“ handelt es sich um eine sogenannte Anscheinswaffe. Sie ist eine Softairpistole. Anscheinswaffen können unbrauchbar gemachte Feuerwaffen, nicht schussfähige Nachbildungen oder Schusswaffen sein, die ihrer äußeren Form nach im Erscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen. Erwerb und Besitz dieser Anscheinswaffen sind ab 18 Jahren erlaubt. Das Mitführen ist allerdings seit April 2008 verboten, da ein Polizist in die Lage gebracht werden kann, schießen zu müssen, obwohl die Waffe des Gegenübers nicht echt ist.