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Rheinland-Pfalz

Hooligan-Prozess: AfD-Politiker verurteilt

Urteil zur Massenschlägerei zwischen FCK-Fans und Anhängern von Mainz 05: Das Schöffengericht Mainz verurteilte den rheinland-pfälzischen AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier (28) wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.​ Foto: dpa
Urteil zur Massenschlägerei zwischen FCK-Fans und Anhängern von Mainz 05: Das Schöffengericht Mainz verurteilte den rheinland-pfälzischen AfD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Münzenmaier (28) wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.​ Foto: dpa

Der Hooliganprozess machte Sebastian Münzenmaier (28) hinter Parteichef Uwe Junge zum bekanntesten AfD-Politiker im Land – das dürfte aber das einzig Positive sein, das er daraus mitnimmt: Das Schöffengericht Mainz hat ihn wegen Beihilfe zu einer Massenschlägerei zwischen FCK-Fans und Anhängern von Mainz 05 zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und 10.000 Euro Geldbuße verurteilt. Bewährungszeit: drei Jahre.

Lesezeit: 2 Minuten
Münzenmaier, der am 24. September als rheinland-pfälzischer AfD-Spitzenkandidat in den Bundestag einzog, lotste demnach 2012 seine Kumpels aus der FCK-Fanszene zum Bruchwegstadion, wo sie Mainz-05-Anhänger verprügelten. Ob auch er zuschlug, blieb unklar. Der Politiker nannte das Urteil eine „Unverschämtheit“, „reine Spekulation“ und „einen Witz“. Der Prozess gegen „Münzenmaier und andere“ gilt ...
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Urteil keine Gefahr für Bundestagsmandat

Sechs Monate Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe: Das Urteil gegen Sebastian Münzenmaier ist noch nicht rechtskräftig. Wird es das, hat es keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Bundestagsmandat des Politikers, der als Spitzenkandidat der AfD Rheinland-Pfalz in den Wahlkampf gegangen war. Nur wer wegen eines Verbrechens verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden.

Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung hingegen ist ein Vergehen.