Plus

Hintergrund: Oberbürgermeisterwahl

Laut Kommunalwahlgesetz muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Amtszeit ein neuer Bürgermeister gewählt sein.

Lesezeit: 1 Minute
Laut Kommunalwahlgesetz muss spätestens 90 Tage nach dem Ende der Amtszeit ein neuer Bürgermeister gewählt sein. Da OB Jens Beutel zum Jahresende aus dem Amt scheidet, kommt als letzter Wahlsonntag der 25. März in Frage. Den genauen Termin stimmt der Stadtrat mit der Kommunalaufsicht ADD in Trier ab. Dabei ist aber zu ...