Hintergrund: Mehr Stimmen, aber weniger Sitze

Das neue Wahlrecht sieht vor, dass Überhangmandate für eine Partei automatisch zu Ausgleichsmandaten für die anderen Parteien führen. So bleibt das Größenverhältnis zueinander erhalten. Überhangmandate entstehen dann, wenn die Zahl der gewonnenen Direktmandate einer Partei größer ist als die Zahl der Sitze, die ihr nach dem Zweitstimmenanteil eigentlich zustehen.

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Auf diesem Wege hatten CDU und CSU bei der Wahl 2009 insgesamt 24 zusätzliche Sitze gewonnen – alle anderen Parteien gingen damals leer aus.

Das neue Modell führt in etwa zu folgender Vorgehensweise: Partei A hat zum Beispiel exakt doppelt so viele Parlamentssitze errungen wie Partei B. Wenn Partei A jetzt aber zusätzlich noch Überhangmandate geholt hat, dann müsste es im Gegenzug für Partei B so viele Ausgleichsmandate geben, bis die Zahl der Abgeordneten von Partei A wieder doppelt so groß ist wie die von Partei B. Bei Wahlforschern ist noch umstritten, ob durch die Neuregelung das bisherige Stimmensplitting – also das Aufteilen von Erst- und Zweitstimme – massiv zurückgehen wird.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das zuvor geltende Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, weil es in bestimmten Koalitionen zu der paradoxen Situation kam, dass mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Sitzen im Bundestag führen konnten.