Paris

Hintergrund: Interpols „Red Notice“

Die internationale Polizeiorganisation Interpol informiert ihre 188 Mitgliedsstaaten auf Antrag per „Red Notice“ regelmäßig über Verdächtige, die zur Fahndung ausgeschrieben sind.

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Paris. Die internationale Polizeiorganisation Interpol informiert ihre 188 Mitgliedsstaaten auf Antrag per „Red Notice“ regelmäßig über Verdächtige, die zur Fahndung ausgeschrieben sind.

Bei Roten Benachrichtigungen – so die wörtliche Übersetzung – handelt es sich aber nicht um einen internationalen Haftbefehl. Interpol verbreitet lediglich Informationen zur Person – eine Art Steckbrief – sowie Angaben zum nationalen Haftbefehl. Die jeweiligen Mitgliedsstaaten müssen dann selber entscheiden, wie sie reagieren.

Zurzeit gibt es nach Angaben von Interpol-Sprecherin Rachel Billington etwa 20 000 „Red Notices“. Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Wikileaks-Gründer Julian Assange steht ebenso darauf wie der wegen eines ähnlichen Delikts von den USA gesuchte Regisseur Roman Polanski. In der Red Notice zu Assange ist anders als bei vielen anderen dieser Steckbriefe kein Foto – „not available“, heißt es dort.

Ausdrücklich betonte Interpol am Mittwoch in einer Erklärung: „Interpol kann kein Mitgliedsland auffordern, einen per “Red Notice„ Gesuchten festzunehmen. Jedes gesuchte Individuum sollte bis zur Verurteilung als unschuldig angesehen werden.“

Haftbefehle werden in der Regel von nationalen Richtern erlassen. Zur Vollstreckung kann auch in anderen Ländern nach dem Verdächtigen gefahndet werden. Ein Internationaler Haftbefehl als Vollstreckungs- Haftbefehl beinhaltet für den Fall einer Festnahme des Gesuchten im Ausland auch einen Auslieferungsantrag. International bindende Haftbefehle kann auch der UN-Strafgerichtshof für Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien ausstellen. Die Richter und Staatsanwälte in Den Haag haben aber keine Vollzugsgewalt. dpa