Fliegen in gesetzlichen Grenzen

Über zwei solcher Karabiner ist der Pilot mit dem Gleitschirm verbunden.
Über zwei solcher Karabiner ist der Pilot mit dem Gleitschirm verbunden. Foto: Dorothea Mueth

Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer – so heißt die Lizenz offiziell, die in Deutschland notwendig ist, um legal mit dem Drachen oder dem Gleitschirm abzuheben. Um die Ausbildung zu beginnen, die zugelassene Flugschulen übernehmen, sind keine besonderen körperlichen Voraussetzungen notwendig.

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Eine Ausbildung ist ab 14 Jahren möglich, die Lizenz wird nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ab 16 Jahren erteilt. Nach „oben“ gibt es keine Altersbeschränkungen, weil ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis nicht verlangt wird.

Es gibt zwei Stufen der Lizenz, die aufeinander aufbauen: A- und B-Schein genannt. Nur wer einen B-Schein hat, darf eine Tandemlizenz erwerben. Neben der Lizenz sind für die Piloten ein sicherheitsgeprüfter Gleitschirm, ein Helm, ein Gurtzeug mit Rückenschutz und ein Rettungsfallschirm in Deutschland Pflicht. Der Gesetzgeber verlangt außerdem eine spezielle Haftpflichtversicherung. Zudem müssen sich die Gleitschirmpiloten an die sonst üblichen Vorschriften der Luftfahrt halten.

Starten darf ein Pilot nur von einem dafür zugelassenen Gelände wie zum Beispiel dem Finkenberg bei Roßbach. Diese Gelände, die aus einem festgelegten Lande- und einem Startplatz bestehen, sind von einem Gutachter auf Sicherheitsaspekte überprüft, und es sind Behörden, Eigentümer und Pächter am Verfahren beteiligt worden. A-Schein-Piloten müssen immer in einem solchen Gelände fliegen. Auch für B-Schein-Piloten ist ein zugelassener Startplatz vorgeschrieben. Aber sie dürfen überall landen.

Als sogenannte Geländehalter fungieren meist Vereine. Über sie läuft die Zulassung, sie tragen die Kosten und pflegen die Areale. Zudem sorgen die Pilotenvereinigungen auch dafür, dass die geländespezifischen Regeln auch von Gastfliegern eingehalten werden. In dieser sogenannten Geländeordnung kann zum Beispiel festgelegt sein, wo Autos abgestellt werden dürfen.

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