Berlin

Erwachsen oder nicht: Wie Behörden urteilen

Wie alt war der Axt-Attentäter? Behörden fällt es häufig schwer, das Alter junger Flüchtlinge festzustellen. 
Wie alt war der Axt-Attentäter? Behörden fällt es häufig schwer, das Alter junger Flüchtlinge festzustellen.  Foto: Screenshot YouTube

Kinder stehen in Deutschland rechtlich unter besonderem Schutz. So auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Sie dürfen in der Regel nicht abgeschoben werden, weder in das Land, in dem sie ihren ersten offiziellen Asylantrag gestellt haben, noch in ihr Heimatland.

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Rückführungen sind nur dann erlaubt, wenn die Familie oder eine staatliche Behörde im Herkunftsland eine nahtlose Übernahme garantieren kann. „Aber so eine Kooperation findet in der Regel nicht statt“, sagt Roland Kugler (64), Anwalt für Ausländer- und Asylrecht.

Diese Aussicht auf Nicht-Abschiebung reizt oftmals auch volljährige Flüchtlinge, sich als unter 18-jährig auszugeben. „Mach dich jung“ ist ein häufiger Tipp von Schleppern, erzählt der Experte für Ausländerrecht. „In landwirtschaftlich geprägten Ländern, wie beispielsweise Afghanistan, ist das Geburtsdatum nicht wichtig“, erklärt Kugler. „Staatliche Institutionen, wie wir sie kennen, gibt es dort auf dem Land selten.“ Etwa einmal im Jahr kommt ein Beamter in das Dorf und fragt nach den Geburten im vergangenen Jahr. Kann sich die Familien nicht an das konkrete Datum erinnern, wird oft einfachheitshalber der erste Januar als Geburtstag angegeben. „Es gibt sogar Fälle, da kommt jahrelang kein Beamter in ein Dorf. Wenn aber doch irgendwann Dokumente gebraucht werden, wird zum Beispiel ,das Jahr der großen Überschwemmung‘ als Geburtsdatum angegeben“, erzählt Kugler. Das Geburtsdatum wird also in den Ländern selbst lediglich geschätzt, was wiederum dazu führt, dass die Angaben auf offiziellen Dokumenten oft nicht korrekt sind.

Melden aber das Jugendamt oder die Ausländerbehörde in Deutschland Zweifel an den Angaben des minderjährigen Flüchtlings an, wird mittels einer ärztlichen Untersuchung ein Altersbestimmungsgutachten erstellt. Durch das Röntgen der Handwurzelknochen soll so das tatsächliche Alter herausgefunden werden. „Solch eine Untersuchung ist aber mit großen Unsicherheiten verbunden“, warnt Kugler. Über die Knochenstruktur festzustellen, ob jemand 17 oder 18 Jahre alt ist, ist höchst umstritten. Unterstützung erhält der Ausländerexperte vonseiten der Ärzte. Bereits im Jahr 2010 wurde auf dem Deutschen Ärztetag beschlossen, dass die Altersbestimmung per Röntgenaufnahme der Hand in ihren Ergebnissen so unsicher ist, dass sie als Methode generell abzulehnen ist. Angewendet wird die Methode trotzdem.

Lässt sich aufgrund der Röntgenuntersuchung das Alter nicht zweifelsfrei feststellen, soll ein von einem Gericht beauftragter zweiter Gutachter über den Fall entscheiden. „Durch meine Erfahrung kann ich sagen, dass die oft nicht ganz so streng entscheiden“, berichtet Kugler. nku