Ermittlungen „von oben“ ausgebremst? Zweites Verfahren läuft

In Dresden läuft parallel zu dem Prozess gegen Mandy Kopp noch ein zweites Verfahren in dieser Sache. Zwei Journalisten aus Leipzig sind in Berufung gegangen, nachdem sie 2010 wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt worden waren.

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In Dresden läuft parallel zu dem Prozess gegen Mandy Kopp noch ein zweites Verfahren in dieser Sache. Zwei Journalisten aus Leipzig sind in Berufung gegangen, nachdem sie 2010 wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt worden waren.

Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten im „Spiegel“ und bei „Zeit online“ über den Freier-Verdacht gegen die von Mandy Kopp benannten Juristen berichtet und die Frage aufgeworfen, ob frühere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft möglicherweise von oben ausgebremst wurden. Berufsverbände und Gewerkschaften protestierten damals gegen das Urteil gegen die beiden Journalisten.

Im OSZE-Bericht 2010 zur Pressefreiheit wurde der Fall als Beispiel für staatliches Vorgehen gegen investigative Journalisten genannt.