Das rät die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, unbekannte Nummern nicht zurückzurufen. Zudem sollte jeder mit der Weitergabe seiner Daten vorsichtig sein und stets hinterfragen, warum man beispielsweise seine kompletten Daten angeben soll, wenn man lediglich an einem Gewinnspiel teilnehmen möchte. Oft sei dies eine Möglichkeit, wie die Nummern in Umlauf geraten.

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Bei unseriösen Anrufen sollte man schnell auflegen und den Vorfall der Bundesnetzagentur melden. Auch wenn die Telefonanbietern bereits verboten hat, Ping-Anrufe bestimmter Telefonnummern abzurechnen, gibt dem Verbraucher dieses Verbot aber nicht das Recht, bereits geleistete Zahlungen von seinem Anbieter zurückzufordern. Geschädigte sollten sich deshalb an die Verbraucherzentrale wenden. ni