Das Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz ergänzt das Prostitutionsgesetz von 2001. Damals wurde die Einstufung der Prostitution als Sittenwidrigkeit abgeschafft. Das neue Gesetz hat vor allem den Schutz von Prostituierten vor Gewalt und Zwang zum Ziel. Es beinhaltet eine Anmeldepflicht und regelt eine gesundheitliche Beratung. Bordelle benötigen eine Betriebserlaubnis, auch werden dafür Mindestanforderungen formuliert.

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Kritiker bemängeln, dass auch eine Meldepflicht die Mechanismen von Zwangsprostitution und Menschenhandel nicht durchbrechen kann. Sie befürchten, dass Frauen eher abtauchen, statt sich anzumelden.

Zur Umsetzung des Gesetzes, das am 1. Juli in Kraft trat, hat Rheinland-Pfalz im November eine Landesverordnung und eine Gebührenregelung erlassen. Zuständig sind demnach die Landkreise und Städte. Die Fachaufsicht liegt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Verordnung sowie beim Frauenministerium.