Deutschland

Budget für Berufsausbildung: Was sich für Menschen mit Behinderung verbessert

Von Kathrin Hohberger
Junge Leute werden bei der Teilhabe am Arbeitsleben stärker unterstützt – Die unabhängige Beratung wird gestärkt
Junge Leute werden bei der Teilhabe am Arbeitsleben stärker unterstützt – Die unabhängige Beratung wird gestärkt Foto: Stefan Puchner/dpa

Neben der finanziellen Entlastung Angehöriger enthält der Gesetzentwurf weitere Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern sollen. Geplant ist etwa ein Budget für Ausbildung.

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Damit sollen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, die eine reguläre Berufsausbildung bei einem öffentlichen oder privaten Arbeitgeber antreten. Bisher wird nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gefördert – allerdings können die Auszubildenden dort keinen anerkannten Berufsabschluss erwerben. Das Budget umfasst die Kosten für notwendige Anleitung und Begleitung sowohl am Arbeitsplatz als auch in der Berufsschule.

Der Sozialverband VdK begrüßt in einer Stellungnahme diese Regelung ausdrücklich: „Bislang wurden junge Menschen, die Anspruch auf Leistungen im Berufsbildungsbereich der WfbM haben, nicht von der Arbeitsagentur gefördert, selbst, wenn sie selbst einen passenden und ausbildungsbereiten Betrieb gefunden haben.“Zudem soll auch für Menschen mit Behinderung, die beginnen, in einer WfbM zu arbeiten und im sogenannten Eingangsverfahren oder Berufsbereich sind, die Grundsicherung gelten. Meist handelt es sich um junge Menschen, die von ihren Eltern betreut werden. Solange sie sich noch in der Schulausbildung befinden und über 15 Jahre alt sind, bekommen sie unproblematisch die Grundsicherung. „Wenn sie dann in den Eingangs- und Berufsbildungsbereich der WfbM wechseln, verlieren sie ihren Leistungsanspruch nach dem Vierten Kapitel SGB XII, obwohl sich an ihrer gesundheitlichen Situation gar nichts geändert hat“, schreibt der VdK in seiner Stellungnahme. Das stelle eine deutliche Ungleichbehandlung im Vergleich mit den Menschen mit Behinderung dar, die bereits im Arbeitsbereich der WfbM arbeiten. Der Bundesverband der Lebenshilfe schreibt in einer Stellungnahme, dass er sowie zahlreiche Sozialgerichte bereits der Meinung sind, dass „ein solcher Anspruch allerdings auch schon aufgrund der bisherigen Regelung besteht“. Die Neuregelung sei aber als positiv zu betrachten, da in Zukunft Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Eine weitere Änderung betrifft die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB), die 2018 eingeführt wurde und bis 2022 befristet war. Diese Befristung soll fallen, die EUTB dauerhaft erhalten bleiben. In den von Trägern und Leistungserbringern unabhängigen Beratungsstellen werden Menschen mit Behinderung zu allen Fragen rund um Rehabilitation, Teilhabe (am Arbeitsleben) und selbstbestimmtes Leben beraten. Besonders bei der Antragstellung von Leistungen sind die Berater der EUTB ein wichtiger Ansprechpartner. VdK und Lebenshilfe begrüßen die Entfristung der EUTB naturgemäß. Durch die bislang bestehende Befristung werde der Aufbau von Beratungsstrukturen behindert, da Planungssicherheit fehlt, schreibt der VdK. Die Beratung bei einer EUTB ist kostenlos, in Rheinland-Pfalz gibt es 34 Beratungsstellen, etwa in Bad Kreuznach, Montabaur, Koblenz oder Bad Ems. Alle Standorte sind unter www.teilha beberatung.de zu finden. hoh