Düsseldorf

Terrorismus

Bewährungsstrafe für Syrien-Rückkehrerin

Von dpa
Prozess gegen eine mutmaßliche frühere IS-Terroristin
Die angeklagte, mutmaßliche frühere IS-Terroristin und ihr Verteidiger, Rechtanwalt Mutlu Günal, stehen vor Verhandlungsbeginn im Oberlandesgericht. (zu dpa: «Bewährungsstrafe für Syrien-Rückkehrerin») Foto: David Young/DPA

Gegen eine geständige Syrien-Rückkehrerin und ehemalige IS-Terroristin ist in Düsseldorf das Urteil verkündet worden. Die Richter lobten ihr Geständnis.

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Düsseldorf (dpa) – Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat eine Syrien-Rückkehrerin aus Trier als Ex-IS-Terroristin zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die zweifache Mutter hatte die Anklagevorwürfe schon im Ermittlungsverfahren bei der Polizei eingeräumt und das Geständnis im Prozess wiederholt. «Solch ein aufrichtiges und gründliches Geständnis hören wir sonst kaum oder wahrscheinlich nie», sagte der Vorsitzende Richter Lars Bachler.

Die 30-jährige Deutsch-Französin war im September 2013 nach Syrien ausgereist, hatte dort nach islamischem Ritus einen Kämpfer der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra geheiratet und sich der Terrorvereinigung angeschlossen.

Prozess gegen eine mutmaßliche frühere IS-Terroristin
Die angeklagte, mutmaßliche frühere IS-Terroristin und ihr Verteidiger, Rechtanwalt Mutlu Günal, stehen vor Verhandlungsbeginn im Oberlandesgericht. (zu dpa: «Bewährungsstrafe für Syrien-Rückkehrerin»)
Foto: David Young/DPA

Einige Monate später war die damals 19-Jährige mit ihrem Mann zur Terrormiliz Islamischer Staat (IS) gewechselt. Anfang 2014 war sie nach Deutschland zurückgekehrt, hatte bei ihrer Schwiegermutter in Köln gewohnt und dem IS noch bis mindestens Februar 2015 angehört und ihrem Mann Geld nach Syrien überwiesen.

Verurteilte Sklavenhalterin war Online-Freundin

Im Prozess hatte sie auch gestanden, die bereits als Sklavenhalterin und Terroristin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Sarah O. aus Konstanz zur Ausreise nach Syrien überredet zu haben. Es sei ihre Online-Freundin gewesen.

Im Zuge des Strafverfahrens gegen Sarah O. war die Deutsch-Französin in den Fokus der Ermittler geraten. Ende November 2023 war sie verhaftet worden, nach knapp vier Monaten Untersuchungshaft kam sie wieder auf freien Fuß. Ihrem Geständnis zufolge wuchs sie in Trier als Kind eines streng gläubigen Moslems aus Algerien und einer serbischen Mutter auf.

Radikalisierung in der Moschee und in Chatgruppen

In der Moschee habe sie ihre ersten Freunde gefunden und sich über die Kontakte und Chatgruppen ab etwa 2011 radikalisiert, hatte die 30-Jährige berichtet. In einer Moschee im saarländischen Dillingen habe sie Veranstaltungen der Salafistenprediger Pierre Vogel und Sven Lau besucht. Inzwischen ist die 30-jährige Mutter von zwei Söhnen und geschieden. Ihr Verteidiger verzichtete wie die Bundesanwaltschaft auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:240924-930-241413/2