Beraten lassen und verduften

Seit das Rabattgesetz samt Zugabeverordnung gefallen ist – am 1. Januar 1934 trat es in Kraft, am

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25. Juli 2001 wurde es aufgeho-

ben –, scheinen alle Regeln der Vernunft beerdigt. Der Kampf um Kunden hat nach der Lebensmittelbranche die Einrichtungs- und Möbelszene erreicht. Grenzenlose Preisschlachten toben unter den Konzernen, erreichen aber auch das Bewusstsein zahlloser lokaler Käufer: billig, billiger, am billigsten. Dreist, wenn manche (nicht alle!) in heimischen Geschäften wie Möbel-Schmidt zunächst eine ausführliche Beratung wünschen und in Anspruch nehmen und in unbeobachteten Momenten Lieferantenadressen mit dem Handy abfotografieren

oder sich Musterbücher mit nach Hause nehmen, um im Internet

nach Dumpingpreisen zu suchen

und die Produkte dort zu ordern. Raumausstattermeisterin Bärbel Haas-Geritan hat dafür den passenden Begriff: „Beratungsklau“. mz