Bei Wildunfall Tiere nicht anfassen – Ratgeber: Wildwechsel
SP-X/Köln. Nach der gerade erfolgten Zeitumstellung fällt der Berufsverkehr wieder in die Zeit von Sonnenauf- und -untergang. Damit erhöht sich die Gefahr von Wildunfällen, denn Rehe, Hirsche und Wildschweine sind um diese Zeit auf Nahrungssuche oder kehren in ihre Ruhezonen zurück und überqueren dabei Straßen. Die gravierenden Folgen eines Zusammenstoßes verdeutlicht eindrucksvoll eine Berechnung des Automobilclubs ACV: Der Aufprall eines Rothirsches bei 60 km/h hat die Wucht von fünf Tonnen – vergleichbar mit dem Gewicht eines ausgewachsenen Elefanten.
Nicht nur bei der Durchfahrt von Wäldern ist daher Vorsicht geboten, sondern auch auf Straßen entlang von Feldern und Wäldern. In Gefahrenzonen sollte die Geschwindigkeit reduziert werden, um eine längere Reaktionszeit und einen kürzeren Bremsweg zu ermöglichen, empfiehlt der ACV. Taucht ein einzelnes Reh oder Wildschwein auf, muss man damit rechnen, dass weitere Tiere aus dem Rudel folgen. Das Wild sollte keinesfalls mit dem Fernlicht geblendet werden. Das verwirrt die Tiere, so dass sie oft instinktiv auf die Lichtquelle zulaufen. Betritt ein Tier die Fahrbahn, sollte man hupen und weiter abbremsen; auf keinen Fall aber abrupt ausscheren oder die Spur wechseln, um einem Tier auszuweichen, warnt der Automobilclub ACV. Dies kann schwerwiegendere Unfälle verursachen, besonders bei Gegenverkehr.
Im Zweifel ist der kontrollierte Zusammenstoß mit dem Tier vorzuziehen. Ist der Unfall passiert, muss die Warnblinkanlage eingeschaltet und die Unfallstelle mit einem Warndreieck gesichert werden. Anschließend wird die Polizei informiert, die dann den verantwortlichen Förster oder Jagdpächter benachrichtigt. Das verletzte oder getötete Tier sollte man nicht anfassen, es besteht Tollwutgefahr. Das Bergen des Wilds ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Jeder Wildunfall sollte gemeldet werden, auch wenn kein sichtbarer Schaden entstanden ist oder das Tier weggelaufen ist, so der ACV.
Während der Wartezeit empfiehlt es sich, Fotos vom Unfallort, dem Tier und dem Fahrzeug zu machen. Diese beschleunigen die Schadenbearbeitung bei der Kfz-Versicherung. Wichtig: Von Förster oder Jagdpächter sollte man sich eine Unfallbescheinigung ausstellen lassen. Die Teilkaskoversicherung begleicht Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch sogenanntes Haarwild, zum Beispiel Rehe oder Wildschweine, verursacht werden. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit Wirbeltieren wie Pferde oder Schafe ausgeweitet.