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Bei roter Ampel und „Grünem Pfeil“ muss das Auto erst stehen

Wegen der Arbeiten am Altenbergtunnel wurde auf der B 41 in Fahrtrichtung Innenstadt eine Umleitung eingeführt. Da es wegen des „Grünen Pfeils“, der Rechtsabbiegen auch bei roter Ampel erlaubt, häufig Verunsicherungen und Missverständnisse auftreten, stellt die Polizei klar: "Die Verkehrsteilnehmer werden vor dem Überflieger über den Kreisel ins Gewerbegebiet Nahetal zur ehemaligen Hauptverkehrsstrecke (Hauptstraße) zum Schönlautenbachknoten umgeleitet.

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Der Verkehr an der dortigen Kreuzung wird wie bisher durch eine Ampel geregelt. Allerdings hat man, um den Verkehrsfluss zu erleichtern, unterhalb der Lichtzeichenanlage einen nach rechts zeigenden, grünen Pfeil (Zeichen 297) angebracht. Bereits am Montag ereignete sich infolge Unachtsamkeit im Bereich des Schönlautenbachknotens ein Auffahrunfall. Der "Grüne Pfeil" führt ...