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Koblenz

Auch bei Sportvereinen: Beim Mindestlohn ist guter Rat teuer

Möglich, dass die Arbeitsgerichte demnächst noch ein paar Fälle mehr auf den Tisch bekommen. Seit dem 1. Januar gilt hierzulande bekanntlich ein Mindestlohn von 8,50 Euro, der auch für Sportvereine und -verbände bindend ist. Klingt einfach, ist es aber längst nicht in allen Fällen. Während der Gesetzgeber die Tätigkeiten als Ehrenamtler oder Übungsleiter ausgenommen hat, könnte die Regelung für jene Klubs von Bedeutung werden, die Mitarbeiter oder Spieler im halb-professionellen Bereich beschäftigen.

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Von unserem Redakteur Sven Sabock Interessant ist die Thematik zum Beispiel für Fußball-Klubs, die Spieler mit Amateurverträgen in ihren Reihen haben. Laut Mustervertrag des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) gibt es für die Akteure monatlich eine Garantiesumme von 250 Euro, hinzu kommen je nach Verhandlungsgeschick diverse Prämien. Nach neuem Recht darf nun der ...