Für über 900 Modelle verfügbar
So können Sie LED-Licht im Auto nachrüsten
Schneeflocken im Gegenlicht der Autoscheinwerfer
Schneeflocken im Gegenlicht der Autoscheinwerfer
Hendrik Schmidt. DPA

Die Umrüstung auf LED-Leuchten verspricht mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Aber Vorsicht: falscher Einbau und nicht zugelassene Lampen können teuer werden und für Ärger sorgen.

München (dpa/tmn) – Gut sehen und gesehen werden – gerade in der dunklen Jahreszeit ist das im Straßenverkehr wichtig. Dazu rät der ADAC Autofahrern, ihre normalen Halogenscheinwerfer – falls möglich – auf LED-Leuchtmittel umzurüsten.

Wichtig: Die sogenannten LED-Retrofits oder LED-Replacement-Lamps müssen für das jeweilige Fahrzeugmodell zugelassen sein und eine Freigabe haben. Entsprechende Kompatibilitätslisten lassen sich auf den Internetseiten der Hersteller finden. So etwa bei Osram oder Philips.

Wer eine LED-Lampe in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug einbaut, riskiert nicht nur Bußgelder. Sondern die Hauptuntersuchung könne verwehrt werden und im schlimmsten Fall bei Gefährdung die Betriebserlaubnis erlöschen.

Längere Lebensdauer ist einer der Pluspunkte

Mittlerweile seien die Lampen für über 900 Auto-, Wohnmobil- und Motorradmodelle verfügbar. Auch für Nebelscheinwerfer und Standlichter gibt es LED-Leuchtmittel. Diese leuchten weiter und würden durch ihr tageslichtähnliches Licht dafür sorgen, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Des Weiteren führt der Autoclub deren «deutlich längere» Lebensdauer im Vergleich zu herkömmlichen Halogenlampen ins Feld. Das verringere die Anzahl der Ausfälle und senke die Kosten.

Das ist bei der Montage zu beachten

Die Leuchtmittel kosten laut ADAC etwa 100 Euro. Und selbst einbaubar seien sie auch – zumindest von «versierten Laien». Ansonsten führt der Weg in eine Werkstatt. In vielen Fällen sind keine zusätzlichen Adapter nötig. Aber: Nach dem Einbau rät der Autoclub dazu, die Einstellung der Scheinwerfer in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Denn durch die Umrüstung oder minimale Toleranzen in der Leuchtmittelfassung könnten andere geblendet werden.

© dpa-infocom, dpa:241115-930-290069/1

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