Berlin (dpa/tmn) - Sommerzeit ist Blitzzeit. Doch nicht in jedem Jahr und nicht überall blitzt es gleichermaßen häufig. Das zeigen etwa aktuelle Zahlen des Blitz-Informationsdienst Aldis/Blids.
Demnach war 2025 etwa Kaufbeuren im Allgäu Blitzhauptstadt - mit einer Dichte von 1,23 Blitzen pro Quadratkilometer. Auf Platz zwei des von Aldis/Blids erstelltes Rankings der Landkreise, Kreise und kreisfreien Städte: Landsberg am Lech mit 1,09 Blitzen pro Quadratkilometer.
Und auch auf Ebene der Bundesländer lag 2025 der Süden vorn: Bayern hat demnach die höchste Blitzdichte, gefolgt von Baden-Württemberg. Doch auch anderswo kann es natürlich blitzen - man sollte sich also durchaus einmal fragen: Ist der Blitzschutz für mein Haus eigentlich ausreichend? Und genügt ein Blitzableiter, um sich vor gravierenden Schäden zu schützen?
Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Sicherheit des Zuhauses bei Gewitter.
Reicht der Blitzableiter als Schutz für Haus und Wohnung aus?
Nicht unbedingt. «Sinnvoll ist ein Gesamtkonzept aus äußerem und innerem Blitzschutz», sagt Torsten Hoffmann von der Brancheninitiative Elektro+.
Der äußere Blitzschutz funktioniert nach dem Prinzip des Faradayschen Käfigs - und verhindert, dass der Blitz in das Gebäude eindringt. Er besteht aus einem Blitzableiter auf dem Dach, einem Drahtsystem an der Außenseite des Hauses und einer Erdungsanlage. «So wird der Blitz, der sich immer den Weg des geringsten Widerstands sucht, direkt vom Dach über die Außendrähte ins Erdreich geleitet», sagt Hoffmann.
Ein Teil des Stroms fließt aber auch durch das Gebäude und kann dadurch Überspannungsschäden verursachen. Außerdem können durch Einschläge in der Umgebung Blitzteilströme durch die im Erdreich verlaufenden Strom- und Wasserleitungen ins Gebäude gelangen - und dadurch Stromkabel und technische Geräte im Haus schädigen. «Deshalb ist ein zusätzlicher innerer Blitzschutz, der sogenannte Überspannungsschutz, notwendig», sagt Martin Mauermann, Vorstandsvorsitzender des Verbands Deutscher Blitzschutzfirmen.
Hierfür werden unterschiedliche Überspannungsableiter in die Elektroinstallation des Hauses eingebaut, die die überhöhte Spannung ausgleichen und die Ströme ableiten. «Dann kann die Spannung direkt an die Erdung abgeführt werden», so Mauermann. Besonders wichtig sei das für Haushalte mit empfindlicher Technik wie Klimaanlage, Wärmepumpe oder Wallbox für das Elektroauto.
Kann ich bei Gewitter nicht einfach alle Stecker ziehen, um die elektrischen Geräte zu schützen?
«Das wurde den Leuten früher geraten, ist aber heute nicht mehr realistisch», sagt Torsten Hoffmann. «Zum einen müsste immer jemand zu Hause sein, wenn ein Gewitter im Anmarsch ist. Zum anderen sind die Haushalte heute mit so viel Technik ausgestattet, dass es unrealistisch wäre, sämtliche Geräte immer wieder vom Strom zu trennen.»
Und: In vielen Haushalten gibt es Datenanschlüsse und fest angeschlossene Geräte wie Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen oder die Ladesäule fürs Elektroauto, die nicht einfach vom Netz genommen werden können.
In Neubauten ist der Überspannungsschutz seit einigen Jahren verpflichtend. Der äußere Blitzschutz ist an reinen Wohngebäuden nicht vorgeschrieben.
Was kostet mich der Blitzschutz?
Das kommt auf die Gegebenheiten an. Wer neu baut, sollte Torsten Hoffmann zufolge etwa gleich Anschlussfahnen für den äußeren Blitzschutz bei der Erdungsanlage einplanen - auch wenn er aktuell noch keinen äußeren Blitzschutz möchte. «Ist die Baugrube noch offen, reichen ein paar Hundert Euro, um die Erdungsanlage um die Anschlüsse für den Blitzschutz zu erweitern», sagt er.
«Oft werden Hauseigentümer erst auf das Thema Blitzschutz aufmerksam, wenn sie irgendwelche Auswirkungen von Blitzen während und nach Gewittern bemerken. Zum Beispiel, dass Lampen flackern, der Fehlerstrom-Schutzschalter herausspringt oder elektronische Geräte nicht mehr funktionieren», sagt Martin Mauermann. Wenn dann der gesamte äußere Blitzschutz nachgerüstet werden soll, werde es aufwendig und teuer. Dann würden die Arbeiten schnell einige Tausend Euro kosten.
Hinzu kommt der Überspannungsschutz. Dafür muss man Mauermann zufolge mit um die 3.000 Euro rechnen. «Aber die Schäden an der smarten Technik können noch mehr ins Geld gehen.»
Müssen die Blitzschutzanlagen regelmäßig gewartet werden?
Ja. «Alle zwei bis vier Jahre sollte ein Fachmann einen Blick darauf werfen», rät Martin Mauermann. Denn Teile der Erdungsanlagen und metallische Verbinder können korrodieren.
Auch der innere Überspannungsschutz sollte regelmäßig geprüft werden, damit er im Falle des Falles greift.
Worauf muss ich in puncto Blitzschutz beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung achten?
Die Wohngebäudeversicherung wird heutzutage meist als sogenannte verbundene Versicherung angeboten. Sie fasst die Gefahren mehrerer Gruppen zusammen, etwa die der Feuerversicherung, der Sturm- und Hagelversicherung. «Zu den versicherten Gefahren zählen in der Regel auch Schäden durch Blitzschlag», so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten.
Wer eine Photovoltaikanlage oder Wärmepumpe installiert hat, sollte darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch Schäden an diesen Anlagen umfasst. «Ein guter Wohngebäudetarif sollte auch Überspannungsschäden abdecken», so Frenz. Ein Vergleich mehrerer Versicherer lohne sich: «Die Unterschiede können sehr groß sein. Bei manchen Verträgen, vor allem älteren, ist das gar nicht versichert. Bei manchen nur bis zu einem niedrigen Sublimit, zum Beispiel maximal 5.000 Euro, bei anderen bis zur vollen Versicherungssumme.»
Ähnlich sei es bei Hausratversicherungen, die ebenfalls für Schäden durch Überspannung aufkommen, wenn das vertraglich vereinbart ist. «Aber auch hier sind Überspannungsschäden durch Blitzschlag eventuell gar nicht versichert, oder nur mit einem niedrigen Sublimit», warnt Frenz.
Zahlt die Versicherung, wenn ich keinen Blitzschutz installiert habe?
Nach den Musterbedingungen der Versicherungswirtschaft besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Installation einer Blitzschutzanlage, so der Bund der Versicherten. Gleichwohl können einzelne Versicherer eine solche Maßnahme vertraglich verlangen.
Und: Besteht eine behördliche Auflage zum Einbau einer Blitzschutzanlage, der Hausbesitzer nicht nachkommen, bedeutet dies einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften. Dann zahlt der Versicherer gegebenenfalls nur eingeschränkt und kann unter Umständen den Vertrag kündigen.
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