Trier/Karlsruhe (dpa) – Gut vier Jahre nach der tödlichen Amokfahrt in Trier ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Amokfahrers als unbegründet verworfen, wie der BHG in Karlsruhe mitteilte. Damit wird es keine weitere Neuauflage des Verfahrens geben.
Der Amokfahrer war im Mai 2024 in einem teils neu aufgerollten Prozess wegen mehrfachen Mordes, versuchten Mordes und versuchten Totschlags zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Trier stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die Unterbringung des Deutschen in einer geschlossen psychiatrischen Klinik an. Er leidet an einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen.
Mit Geländewagen gezielt getötet
Der Mann war am 1. Dezember 2020 mit einem Geländewagen und hohem Tempo durch die Fußgängerzone in Trier gerast und hatte gezielt Passanten angefahren. Fünf Menschen starben unmittelbar, darunter ein neun Wochen altes Baby. Zudem gab es Dutzende Verletzte und Traumatisierte. Im Februar 2024 starb ein weiterer Mann infolge von Verletzungen, die er bei der Tat erlitten hatte.
Opfer hofften auf Abschluss
Das erste Urteil vor dem Landgericht vom August 2022 war vom Tenor her so ausgefallen wie das zweite. Der BGH hatte das erste Urteil nach Revision des Angeklagten wegen Rechtsfehlern überwiegend aufgehoben. Der zweite Prozess war für Opfer und Hinterbliebene eine erneute Belastung. Sie hofften auf einen Abschluss. Jetzt ist juristisch zumindest Schluss.
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