Koblenz (dpa/lrs) – Die Wasserförderung aus dem Nationalpark Hunsrück-Hochwald bleibt ein Fall für die Justiz: Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nach eigenen Angaben Beschwerde gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Koblenz eingelegt. Eine Pressesprecherin des Gerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang. Im Juli hatte das Verwaltungsgericht den Eilanträgen zweier Sprudelbetriebe stattgegeben, die sechs Brunnen vorerst weiter nutzen zu dürfen.
Das Gericht hatte seine Entscheidung mit «erheblichen und teilweise nicht mehr rückgängig zu machenden wirtschaftlichen Konsequenzen» für die Unternehmen durch einen Stopp der Wasserentnahme begründet. Das Verbot war im April ergangen. Über die Beschwerde der SGD Nord entscheidet nun das Oberverwaltungsgericht.
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