Gesundheitsversorgung
Saar-Gesundheitsminister: Krankenhausreform guter Kompromiss
Sitzung Landtag Saarland
Sitzung Landtag Saarland
Oliver Dietze. DPA

Der Bundesrat macht den Weg für die umstrittene Krankenhausreform frei. Der saarländische Gesundheitsminister ist damit zufrieden - die Opposition wirft der SPD hingegen grobe Fahrlässigkeit vor.

Berlin/Saarbrücken (dpa/lrs) – Für den saarländischen Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) ist die Krankenhausreform in ihrer jetzigen Form ein guter Kompromiss. «Der Vermittlungsausschuss hätte aufgrund der bundespolitischen Situation das sofortige Aus der Krankenhausreform bedeutet», sagte er laut einer Mitteilung der Staatskanzlei im Bundesrat.

Das hätte eine lange Phase der Unsicherheit nach sich gezogen, im schlimmsten Fall sogar ein unkontrolliertes Krankenhaus-Sterben. «Das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form ist ein guter Kompromiss – ein Kompromiss, der sicherlich im kommenden Jahr noch verbessert werden kann.»

Der Bundesrat ließ die umstrittene Krankenhausreform passieren, die noch die Ampel-Koalition im Bundestag beschlossen hatte. Sie soll finanziellen Druck auf die Kliniken mindern und mehr Spezialisierung durchsetzen. Trotz Kritik mehrerer Länder fand eine Anrufung des gemeinsamen Vermittlungsausschusses mit dem Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sprach von einem «guten Tag für Patientinnen und Patienten», deren Versorgung sich beispielsweise bei Krebserkrankungen verbessern werde.

CDU-Fraktion: «Entscheidung grob fahrlässig»

Der gesundheitspolitische Sprecher der saarländischen CDU-Landtagsfraktion, Alwin Theobald, sieht das anders. Die saarländische Regierung habe mit der Stimme gegen den Vermittlungsausschuss auch gegen eine gesichert flächendeckende medizinische Versorgung im Land gestimmt. «Die handwerklichen Fehler dieser Krankenhausreform werden das Kliniksterben weiter beschleunigen, gerade in den ländlichen Räumen und damit auch im Saarland», teile er mit. «Die Entscheidung, nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stimmen, ist deshalb grob fahrlässig.»

Die Saarländische Krankenhausgesellschaft hatte nach eigener Aussage ebenfalls auf den Vermittlungsausschuss gehofft. «Das ist nicht geschehen und so werden die 19 saarländischen Krankenhäuser gesetzestreu auch dieses Gesetz nach bestem Wissen und Gewissen umsetzen», teilte sie mit. Sie werde alles in ihrer Macht Stehende tun, damit die Reformziele zum Wohle der Patientinnen und Patienten erreicht würden.

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