Rassistischer Angriff
Mord-Urteil nach Brandanschlag auf Asylheim rechtskräftig
Bundesgerichtshof
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Uli Deck. DPA

Die Tat liegt mehr als 30 Jahre zurück: Ein Mann soll damals aus Hass auf Ausländer ein Asylbewerberheim in Brand gesetzt haben. Nun hat der Bundesgerichtshof das Verfahren zum Abschluss gebracht.

Karlsruhe/Saarlouis (dpa) – Mehr als 30 Jahre nach dem tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Saarlouis hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des Täters bestätigt. Der Dritte Strafsenat in Karlsruhe verwarf die Revisionen des Angeklagten, der Bundesanwaltschaft und von vier Nebenklägern. Das Urteil – eine Jugendstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten – ist damit rechtskräftig. (Az. 3 StR 149/24)

Der damals 20-jährige Deutsche hatte 1991 die Unterkunft im Saarland mit Benzin in Brand gesetzt. 21 Menschen befanden sich im Haus. Ein Mann starb infolge der Flammen – der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus Ghana. Die anderen Bewohner konnten sich aus dem Haus retten, erlitten teils aber Knochenbrüche, weil sie aus dem Fenster sprangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz verurteilte den Angeklagten 2023 unter anderem wegen Mordes in einem Fall und versuchten Mordes in zwölf Fällen.

Angeklagter gestand auf Grillfest

Bis zu einer Verurteilung vergingen drei Jahrzehnte. Die ursprünglichen Ermittlungen waren in den 90er-Jahren zunächst ohne Ergebnis eingestellt worden. Doch dann gestand der Angeklagte einer Frau 2007 die Tat auf einem Grillfest. Jahre später erstattete die Zeugin Anzeige, nachdem sie gelesen hatte, dass bei dem Brand ein Mensch ums Leben gekommen war.

Der Angeklagte hatte vor Gericht in Koblenz eingeräumt, am Tatort anwesend gewesen zu sein. Für den Brandanschlag verantwortlich sei er aber nicht. Der Mann sitzt nach Angaben seines Verteidigers seit fast drei Jahren in Untersuchungshaft. Die Dauer der Untersuchungshaft wird auf die verhängte Freiheitsstrafe angerechnet.

Der Fall landete schließlich in Karlsruhe, weil sowohl der Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft und vier Nebenkläger gegen das Koblenzer Urteil Revision einlegten. Am BGH ging es unter anderem um die Frage, ob auch bei den acht übrigen Menschen im Haus von einem Mordversuch auszugehen sein müsse. Das OLG hatte das verneint.

Bundesanwaltschaft wechselte den Kurs

Diese acht hatten zum Tatzeitpunkt in einem hell erleuchteten Zimmer in der Nähe des Ausgangs gefeiert. Musik soll zu hören und die Eingangstür offen gewesen sein. Der Angeklagte habe daher damit gerechnet, dass sie rechtzeitig das Gebäude verlassen könnten, schlussfolgerte das Koblenzer OLG.

Die vier Nebenkläger, die Revision eingelegt hatten, gehörten zu diesen acht betroffenen Personen. Ihr Anwalt bemängelte am BGH eine lückenhafte Beweiswürdigung des OLG. Dass eine Tötungsabsicht in Bezug auf seine Mandanten abgelehnt worden war, sei ein Fehler.

Ähnlich hatte das mit ihrer Revision ursprünglich auch die Bundesanwaltschaft gesehen. In der mündlichen Verhandlung beantragte der Bundesanwalt aber überraschend, die Revisionen seiner Behörde sowie die der Nebenkläger zu verwerfen. Das Koblenzer Urteil könne seiner Ansicht nach bestehen bleiben.

Mord und Mordversuch verjähren nicht

Das bewerteten nun auch die obersten Strafrichterinnen und -richter in Karlsruhe so. Die Überprüfung des Urteils habe auch diesbezüglich keine Rechtsfehler ergeben, erklärte der Vorsitzende Richter, Jürgen Schäfer, bei der Urteilsverkündung. Ob sein Senat die Beweise anders gewertet hätte als das OLG, sei unerheblich – darauf komme es am BGH als Revisionsgericht nicht an.

Der Täter habe durchaus auch die Nebenkläger geschädigt, betonte Richter Schäfer. Dass er in Bezug auf ihre Fälle freigesprochen worden war, sei allein der Zeit geschuldet. In diesem Verfahren konnten aufgrund der Verjährungsfristen nur noch Mord und versuchter Mord verfolgt werden.

Die Feststellung des Senats, dass auch sie Geschädigte des Anschlags sind, sei für die Nebenkläger wichtig, sagte deren Anwalt nach der Verkündung. Für seine Mandanten sei aber weiter klar, dass der Täter alle im Haus töten wollte. Es sei positiv, dass das Verfahren nun einen rechtskräftigen Abschluss hat. Der gesamte Komplex um den Brandanschlag in Saarlouis sei damit aber nicht abgeschlossen. Auch über die Revision gegen den Freispruch eines weiteren Angeklagten wegen Beihilfe müsse in Karlsruhe noch verhandelt werden.

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