Bundesverfassungsgericht
Kostenbeteiligung der Fußball-Clubs freut Saarlands Polizei
Der Landesvorsitzende der GdP Saarland: Andreas Rinnert
Der Landesvorsitzende der GdP Saarland: Andreas Rinnert
Oliver Dietze. DPA

Die DFL scheitert mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen Gebühren für den zusätzlichen Polizeiaufwand bei sogenannten Hochrisikospielen. Die Polizeigewerkschaft freut sich.

Saarbrücken/Karlsruhe (dpa/lrs) – Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) im Saarland sieht im Urteil zur Kostenbeteiligung der Fußballvereine bei Hochrisikospielen die Chance auf weniger Gewalt in den Stadien. «Das Urteil ist wegweisend. Wenn nun die Vereine die Kosten für die Polizeieinsätze mittragen müssen, haben sie auch ein wesentlich größeres Interesse an friedlichen „Fans“ und einem störungsfreien Spielverlauf ohne Pyrotechnik und Gewalt», sagte der GdP-Landesvorsitzende Andreas Rinnert.

Polizeigewerkschaft fordert einheitliche Regelungen

Die Gewerkschaft hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen ein «Weiterso» beim Festhalten an der bisherigen Nicht-Beteiligung der Vereine beziehungsweise der Dachverbände DFL und DFB an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen ausgesprochen. Dies stelle keine befriedigende Lösung für die Polizei und den Großteil der Bevölkerung dar, hieß es in dem Statement.

Im Saarland kam es häufig beim 1. FC Saarbrücken zu Hochrisikospielen, wenn verfeindete Fanlager aufeinandertrafen. Dafür sei regelmäßig ein hoher Kräfteaufwand bei der Polizei notwendig, teilte die Gewerkschaft mit. Die GdP erhofft sich nun «eine zwischen den Ländern gut abgestimmte Verfahrensweise sowie die Schaffung einer entsprechenden Gebührenregelung für das Saarland».

DFL scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. (Az. 1 BvR 548/22).

© dpa-infocom, dpa:250114-930-343881/1

Weitere regionale Nachrichten