Eine Frage der Schlaglochtiefe
Kein Schadenersatz nach Motorradsturz
Ein Motorradfahrer fährt über eine Landstraße
Ein Motorradfahrer fährt über eine Landstraße
Thomas Frey. DPA

War ein Gully schuld an einem Unfall? Das Gericht prüfte - und sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine gravierende Gefahrenstelle.

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Frankenthal (dpa/lrs) – Nach einem Sturz ist ein Motorradfahrer mit einer Klage auf Schadenersatz gegen die Stadt Speyer gescheitert. Wie das Landgericht Frankenthal mitteilte, hatte der Mann sich über einen schadhaften Gully beschwert, der zu seinem Unfall geführt habe. Er sei beim Überfahren mit dem Hinterrad hängen geblieben und gestürzt. Als Entschädigung für den Unfall wolle er von der Kommune nun 6.000 Euro. Die Kammer wies die Klage ab.

Zwar sei die Stadt verpflichtet, alles Notwendige für einen ausreichend sicheren Straßenzustand zu tun, urteilte das Gericht. Absolute Sicherheit könne aber nicht gefordert werden. Eine Verkehrssicherungspflicht bestehe regelmäßig nur bei Schlaglöchern auf wichtigen Straßen mit einer Tiefe von mindestens 15 Zentimetern – was für das Gericht im vorliegenden Fall nicht feststellbar war.

«Der Motorradfahrer bleibt also auf seinem Schaden sitzen; der Straßenbelag wurde zwischenzeitlich ausgebessert», teilte das Gericht mit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht ist möglich.

© dpa-infocom, dpa:260219-930-707891/1

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