Parlament
Ex-AfD-Abgeordnete dürfen keine Gruppe im Landtag bilden
Ex-AfD-Partei- und Fraktionschef Michael Frisch
Ex-AfD-Partei- und Fraktionschef Michael Frisch
Arne Dedert. DPA

Im Mainzer Landtag wird es vorerst keine zweite parlamentarische Gruppe geben. Der Antrag von drei ehemaligen Abgeordneten der AfD wurde im Parlament abgelehnt.

Mainz (dpa/lrs) – Wenige Wochen nach der Anerkennung einer ersten parlamentarischen Gruppe im rheinland-pfälzischen Landtag ist dieser Schritt drei früheren AfD-Abgeordneten verwehrt worden. Das Plenum lehnte mit den Stimmen von SPD, CDU, Grünen und FDP einen entsprechenden Antrag des Trios ab und folgte damit der Empfehlung des Ältestenrates des Parlaments. Die Fraktion der AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Michael Frisch, Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, die inzwischen alle aus der AfD ausgetreten sind, wollten sich zu einer Gruppe namens «Drei Farben – mehr Freiheit!» zusammentun – es war bereits ihr zweiter Anlauf. Wie schon beim ersten Mal fehlte es dem Ältestenrat an politischer Homogenität, es fehle an Abgrenzung zur AfD-Fraktion. Verwiesen wurde auch darauf, dass Frisch weiter als Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat von Trier in Erscheinung trete.

Die bisher einzige parlamentarische Gruppe im Landtag besteht aus vier Abgeordneten der Freien Wähler, sie gibt es seit Mitte November. Die Freien Wähler hatten ihren Fraktionsstatus verloren, nachdem zwei Mitglieder ausgetreten waren. Mit dem Status einer parlamentarischen Gruppe sind finanzielle Unterstützung sowie mehr politische Mitwirkungsrechte, als sie fraktionslosen Parlamentariern zustehen, verbunden.

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