Tat am Willersinnweiher
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Mordes
Der BGH sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Der BGH sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.
Andreas Arnold. DPA

Vor fünf Jahren wurde eine Jugendliche an einem Weiher in Ludwigshafen ermordet. Dazu fiel im vergangenen Jahr in einer erneuten Hauptverhandlung ein Urteil. Der BGH entschied nun über die Revision.

Frankenthal (dpa/lrs) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Landgerichts Frankenthal zu zehn Jahren Jugendstrafe unter anderem wegen Mordes bestätigt. Die Revision des mittlerweile 22-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen gegen den Richterspruch von April 2024 sei als unbegründet verworfen worden, teilte das Landgericht unter Berufung auf den BGH in Karlsruhe mit. Er sah keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten.

Bereits im August 2022 war der Angeklagte wegen Mordes und Vergewaltigung an einem 17-jährigen Mädchen im März 2020 und sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Nach teilweiser Aufhebung des Urteils durch den BGH wurde der Fall teilweise neu verhandelt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten erneut zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren und ordnete zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.

© dpa-infocom, dpa:250122-930-352248/1

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