Schifffahrt
Bericht: Strafbefehl nach Unfall an Schleuse Müden
Lage nach dem Schleusen-Crash an der Mosel
Lage nach dem Schleusen-Crash an der Mosel
Thomas Frey. DPA

Festeckende Schiffe, gesperrte Mosel: Der Unfall an der Moselschleuse Müden hat im vergangenen Jahr zu etlichen Problemen geführt. Der Schiffsführer muss nun Geld zahlen.

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Müden/Koblenz (dpa/lrs) – Nach dem verheerenden Unfall an der Moselschleuse Müden ist gegen den Schiffsführer ein Strafbefehl erlassen worden, wie die «Rhein-Zeitung» berichtet. Das bestätigten die Staatsanwaltschaft Koblenz und das Amtsgericht Sankt Goar der Zeitung. Demnach habe der Beschuldigte seine Sorgfaltspflicht verletzt.

Das Schiff war Anfang Dezember 2024 ungebremst gegen ein Tor der Moselschleuse Müden gefahren und hatte es stark beschädigt. Rund 70 Schiffe saßen tagelang fest. Erst seit Anfang Februar können Schiffe wieder durch die reparierte Schleuse fahren.

«Inhalt des Strafbefehls ist ein Vergehen wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs nach Paragraf 315a Strafgesetzbuch», wird die Sprecherin des Gerichts zitiert. «Es wurde eine Geldstrafe verhängt.» Die Höhe der Geldstrafe teilte das Gericht nicht mit. Der Strafbefehl sei rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:250527-930-599151/1

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