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Koblenz

Weil sie Revision einlegten: Verurteilte Hells Angels nicht in Haft

Freie Fahrt: Zu Haftstrafen verurteilte Hells Angels leben noch in Freiheit.  Foto: dpa
Freie Fahrt: Zu Haftstrafen verurteilte Hells Angels leben noch in Freiheit. Foto: dpa

Mehr als vier Monate nach dem Ende des Koblenzer Hells-Angels-Prozesses sind die größtenteils zu längeren Haftstrafen Verurteilten immer noch auf freiem Fuß. Ein Grund dafür: Vier der fünf Männer haben Revision eingelegt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilt. Somit ist ihr Urteil noch nicht rechtskräftig – die Unschuldsvermutung gilt für sie weiterhin. Auch das schriftliche Urteil liegt laut Landgericht noch nicht vor. Bei sich hinziehenden Prozessen verlängere sich die Frist dafür. Unklar ist, wann der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revisionen entscheiden könnte.

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Zweieinhalb Jahre nach Beginn des Prozesses erhielten am 27. Juni drei Hells Angels Freiheitsstrafen – beispielsweise wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und unerlaubten Waffenbesitzes. Die Haftstrafen reichen von zwei Jahren und neun Monaten bis zu drei Jahren und neun Monaten. Ein vierter „Höllenengel“ erhielt eine ...