Wählerreservoir soll für alle Direktkandidaten etwa gleich groß sein

Grundgedanke in Wahlgesetzen ist, dass das Wählerreservoir für alle Direktkandidaten etwa gleich groß ist. Sonst unterscheidet sich die Zahl der Stimmen zu stark, die die Kandidaten für ein Direktmandat erringen müssen.

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Gemessen an der Zahl der deutschen Staatsbürger, ergibt sich für die 51 rheinland-pfälzischen Landtagswahlkreise ein Richtwert von 72 600 Einwohnern. Entscheidet sich die Landespolitik für Grenzkorrekturen bereits bei einer Abweichung von 25 Prozent nach oben oder unten, wäre ein gutes Drittel der Wahlkreise betroffen: Mainz II (+33,9 Prozent, Korrektur zwingend), Bad Marienburg/Westerburg (+29,5), Betzdorf/Kirchen (-26,4), Montabaur (+28,1), Wittlich (-27 Prozent), Bad Dürkheim (+27,4) und Landau (+29,2) sowie jeweils Nachbarwahlkreise. Weitere Korrekturen sind Folge der Kommunalreform. Zum 1. Juli fusionieren drei Verbandsgemeinden über Wahlkreisgrenzen hinweg. Die neuen VGs werden jeweils einem Wahlkreis zugeordnet. Betroffen wären Kaiserslautern II, Wittlich, Bernkastel-Kues/Morbach/Kirchberg, Zweibrücken und Pirmasens-Land. ren