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Bad Kreuznach/Sponheim

Verurteilungen im Baumstamm-Prozess: Erzieherinnen und Waldarbeiter hätten Gefahr erkennen müssen

Foto: Wilhelm Leyendecker

Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden.

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Bad Kreuznach/Sponheim. Im Baumstamm-Prozess hat das Bad Kreuznacher Amtsgericht am Donnerstag alle drei Angeklagten für schuldig befunden. Richter Dr. Artur Müller-Wewel verurteilte den Forstarbeiter wegen fahrlässiger Tötung und zweifacher fahrlässiger Körperverletzung zu einer geringen Geldstrafe. Die beiden Erzieherinnen erhielten jeweils eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten zuvor ...