Koblenz

Vermieter klagt vergeblich

Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss für die rückständigen Mieteinnahmen eines Vermieters aus dem Kreis Neuwied nicht aufkommen. Das hat das Koblenzer Sozialgericht entschieden.

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Koblenz – Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) muss für die rückständigen Mieteinnahmen eines Vermieters aus dem Kreis Neuwied nicht aufkommen.

Das hat das Koblenzer Sozialgericht entschieden. Der Kläger wollte von der Arge einen Betrag von 49 200 Euro erstattet bekommen. Diese Summe ist ihm eine elfköpfige Familie an Miete schuldig.

Die Familie erhielt von der Arge finanzielle Leistungen für die Unterkunft, gab das Geld aber für andere Zwecke aus. Die Arge ist keine „Mietausfallbehörde“, urteilte das Sozialgericht.