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Urteil: Zahlungen an Weinfonds-Abgabe verfassungsgemäß

Koblenz – Die Pflichtabgabe von Winzern und Kellereien an den Deutschen Weinfonds zu Werbezwecken ist verfassungsgemäß. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden.

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Von unserem Redakteur Hartmut Wagner Koblenz - Winzer in Rheinland-Pfalz müssen auch künftig knapp einen Cent pro Liter Wein an den Deutschen Weinfonds bezahlen. Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Pflichtabgabe in seinem Urteil (Az.: 8 A 10246 / 10.OVG) als verfassungsgemäß gewertet. Damit ist ein Moselwinzer aus dem Kreis Cochem-Zell mit ...