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Westerwaldkreis

Tödlicher Unfall: Busfahrer schuldig

Drei Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße sind die Strafe für einen Busfahrer (41) aus dem unteren Westerwaldkreis, der im vergangenen Winter eine Fußgängerin tödlich verletzt hatte.

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Westerwaldkreis - Drei Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, einen Monat Fahrverbot und eine Geldbuße sind die Strafe für einen Busfahrer (41) aus dem unteren Westerwaldkreis, der im vergangenen Winter eine Fußgängerin tödlich verletzt hatte. Die damals 62-Jährige wollte in der Montabaurer Innenstadt an einer für sie grün zeigenden Ampel ...