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Mittelrhein

Streit um Mittelrheinbrücke: Neues Gutachten, kein Fortschritt

Von Gisela Kirschstein
Zwischen St. Goarshausen (Foto) und St. Goar kreuzen noch immer die Fähren. Das wird vermutlich noch eine ganze Weile so bleiben. Denn eine Brücke ist erst einmal nicht in Sicht. Ein neues Gutachten hält es zwar für möglich, ein Raumordnungsverfahren einzuleiten. Dazu müssten aber das Land oder die beiden betroffenen Landkreise klar erklären, die Brücke auch zu wollen.
Zwischen St. Goarshausen (Foto) und St. Goar kreuzen noch immer die Fähren. Das wird vermutlich noch eine ganze Weile so bleiben. Denn eine Brücke ist erst einmal nicht in Sicht. Ein neues Gutachten hält es zwar für möglich, ein Raumordnungsverfahren einzuleiten. Dazu müssten aber das Land oder die beiden betroffenen Landkreise klar erklären, die Brücke auch zu wollen. Foto: Fotolia

Wer will eigentlich noch die Mittelrheinbrücke bauen? In der verfahrenen Debatte über den Bau der Rheinquerung im Mittelrheintal tobt seit Monaten der Streit über die Zuständigkeit. Nicht einmal Planungen wurden bisher in Auftrag gegeben aus Angst, sich dadurch als Bauträger zu verpflichten. Diese Schlussfolgerung aber ist falsch, sagt nun ein neues Gutachten: Träger des Raumordnungsverfahrens und Träger der Straßenbaulast „müssen nicht identisch sein“.

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Die AfD hatte den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags beauftragt herauszufinden, ob ein Raumordnungsverfahren auch dann zulässig ist, wenn der Bauherr für die Maßnahme noch gar nicht feststeht. Eindeutiges Ergebnis: ja. „Der Träger der Planung oder Maßnahme im Raumordnungsverfahren und der Träger der Straßenbaulast können auseinanderfallen und müssen nicht identisch sein“, ...